Politik
Im Rahmen einer Erprobungsregelung haben die Selbstverwaltungen der
Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Berlin und Hamburg die
Einführung der Beitragsrückerstattung beschlossen. In einer
Pressemitteilung vom 7. August heißt es dazu, daß alle AOK-Kunden von
der Erstattung profitieren können, sofern sie und ihre mitversicherten
Angehörigen in einem Kalenderjahr Leistungen sparsam in Anspruch
nehmen.
Im Folgejahr könne dann maximal ein voller Monatsbeitrag, bis zu 870 DM,
erstattet werden. Der entsprechende Beschluß sei in Hamburg bereits im
vergangenen Jahr gefaßt worden. Kosten für alle Früherkennungs- und
Check-up-Untersuchungen, für die Kontrolle beim Zahnarzt, für
Mutterschaftsleistungen sowie für alle Leistungen an Minderjährigen würden bei der
Berechnung des Erstattungsbetrages nicht abgezogen.
In der Presseinformation aus Hamburg heißt es weiterhin, die Beitragsrückerstattung
unterstütze das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung. Nur wenn die
Mischung der Versicherten stimme und Anreize zum Bleiben in der gesetzlichen
Krankenversicherung geschaffen würden, werde das Prinzip der Solidarität
dauerhaft gesichert.
Gerd Nachtigal, Verwaltungsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, wies die
Vorwürfe aus den Reihen der Ersatzkassen zurück, Beitragsrückerstattungen
würden aus den Mitteln des Risikostrukturausgleichs mitfinanziert. Der
Strukturausgleich gleiche lediglich die Unterschiede in den Grundlöhnen, der Anzahl
der beitragsfrei versicherten Familienangehörigen und der Altersstruktur aus, betonte
Nachtigall.
Artikel von der PZ-Redaktion
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