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Regierung redet Vertriebsweg schön

06.08.2001  00:00 Uhr
MIFEGYNE

Regierung redet Vertriebsweg schön

von Karl H. Brückner, Berlin

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will an dem vor zwei Jahren aufgemachten Sondervertriebsweg für Arzneimittel zum Schwangerschaftsabbruch festhalten. Die Abgabe direkt vom Hersteller an zugelassene Einrichtungen habe sich "bewährt". Dieses Fazit im jetzt vorgelegten Erfahrungsbericht der Regierung steht allerdings in eklatantem Widerspruch zu den im selben Report referierten Einschätzungen von Überwachungsbehörden der Länder: Sie plädieren dafür, Abtreibungspillen künftig über Pharmagroßhandel und Apotheken zu vertreiben.

Der mit der 9. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Juli 1999 eingeführte Sondervertriebsweg (§ 47a AMG) sollte nicht zuletzt den Gegnern des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs Wind aus den Segeln nehmen. Großhandel und Apotheken könnten einen Missbrauch des verschreibungspflichtigen Präparates nicht sicher verhindern, wurde unterstellt.

Bisher ist nur Mifepriston (Handelsname: Mifegyne) für Abtreibungen zugelassen. Erstmals wurde mit der "Lex Mifegyne" den Apothekern der Vertrieb eines Arzneimittels verboten. In einer Entschließung hat der Bundestag deshalb die Bundesregierung gebeten, innerhalb von zwei Jahren einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

In der politischen Diskussion ist immer wieder vermutet worden, dass der streng reglementierte Sondervertriebsweg, neben der niedrigen Honorierung der Ärzte, ein Grund für den vergleichsweise seltenen Einsatz des Präparates ist. (Siehe auch Tabelle.)

Schwangerschaftsabbrüche mit Mifegyne®

  1.Quartal 2000 2.Quartal 2000

3.Quartal 2000 4.Quartal 2001 1.Quartal 2001   Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Abbrüche 35 339 33 564   33 442     32 264 36 147  mit Mifegyne 764   985 1 186 1 185  1 437  Quelle: Bundesregierung/Statistisches Bundesamt

Die Verkaufszahlen waren so gering, dass die Femagen Arzneimittel GmbH Ende 2000 entnervt das Handtuch warf und den Mifegyne-Vertrieb an die Contragest GmbH (Mörfelden-Walldorf, Hessen) abgab.

Im Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es, es seien "keine gravierenden Probleme bei der Versorgung mit diesem Arzneimittel oder bei der Überwachung des Sondervertriebsweges aufgetreten". Der im Vergleich zum herkömmlichen Vertrieb über Großhandel und Apotheken höhere Verwaltungsaufwand sei im Hinblick auf die Zielsetzung gerechtfertigt.

Eine andere Sprache sprechen die in dem sieben Seiten dünnen BMG-Bericht zusammengefassten Erfahrungen von Beteiligten. Die Überwachungsbehörden (Sozial-/Gesundheitsministerien) der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sprechen sich für den Mifegyne-Vertrieb durch die öffentlichen Apotheken aus, weil sich der Sondervertriebsweg in der Praxis nicht bewährt habe. Hessen kritisiert, dass die nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz zum Bezug von Mifegyne berechtigten Einrichtungen in einigen Ländern nicht amtlich bestätigt werden.

Auch Mediziner sehen die Distributionsform kritisch. Der Berufsverband der Frauenärzte lehnt den Sondervertriebsweg aus Kostengründen ab. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert, dass die Klinikapotheken beliefert werden sollten. Der Sondervertrieb sei umständlich, weil für Mifegyne Einzelbestellung zwingend ist.

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände meint, die hohen Anforderungen an die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneiversorgung, insbesondere deren Sicherheit und Effizienz, seien durch rechtliche Vorgaben für die Apotheken gewährleistet, beispielsweise die Dokumentationspflichten im Betäubungsmittelrecht/Transfusionsgesetz.

Die Firma Contragest empfiehlt die Möglichkeit kleiner Mifegyne-Bevorratung in den berechtigten Einrichtungen und berichtet über den Diebstahl einer Packung auf dem Versandweg. Top

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