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EU: Kurs in die Zukunft muß überprüft werden

20.07.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

EU: Kurs in die Zukunft muß überprüft werden

BSE, Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten, Antibiotikaresistenzen, genetisch veränderte Nahrungsmittel, ausufernde Gesundheitskosten, Integration anderer Gesundheitssysteme im Rahmen der geplanten EU-Osterweiterung. Dies sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik im zusammenwachsenden Europa.

Mit einer unlängst veröffentlichten Mitteilung über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit möchte die EU-Kommission eine Debatte über die Entwicklung des Gesundheitszustands und der Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten der EU anregen, an der sich alle interessierten Kreise beteiligen können.

Wichtiger Bestandteil der Analyse der Kommission ist ein im Jahr 1993 festgelegter Aktionsrahmen, der der Umsetzung der gesundheitspolitischen Inhalte des Vertrags von Maastricht dient und bislang folgende Aktionsprogramme umfaßt:
  • Prävention von Aids und anderen übertragbaren Erkrankungen,
  • Krebsbekämpfung,
  • Suchtprävention und Gesundheitsförderung,
  • Gesundheitsberichterstattung,
  • durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten,
  • Unfallverhütung und
  • seltene Erkrankungen.

In der aktuellen Mitteilung bestätigt die Kommission, daß die Grundsätze und die politische Richtung aus dem Jahr 1993 weiterhin gelten können. Auf der Grundlage des bisher Erreichten wird allerdings eine grundsätzliche Überprüfung und Neuformulierung der Prioritäten, Strukturen und Methoden für erforderlich gehalten, um für die Herausforderungen der kommenden Jahre gerüstet zu sein. Hierzu zählen die zu erwartenden demographischen und technologischen Veränderungen mit ihren finanziellen und organisatorischen Konsequenzen, die Auswirkungen der Osterweiterung der EU sowie die veränderten und erweiterten gesundheitspolitisch relevanten Bestimmungen im Amsterdamer Vertrag.

Bei den Überlegungen zu einer möglichen neuen Gemeinschaftspolitik, die der vertraglich festgelegten begrenzten Zuständigkeit der Gemeinschaft in diesem Bereich Rechnung trägt, konzentriert sich die Kommission auf drei Aktionsbereiche:

  • Verbesserung der Information zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit (zum Beispiel durch Etablierung einzelstaatlicher Gesundheitsinformationssysteme mit zuverlässigen und vergleichbaren Daten deren Austausch unter den Mitgliedstaaten durch die Gemeinschaft koordiniert und erleichtert wird),
  • rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren (zum Beispiel durch Errichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs-, Frühwarn- und Reaktionssystems beziehungsweise Vernetzung bestehender Strukturen),
  • Gesundheitsförderung und Prävention zur Verbesserung der für die Gesundheit bestimmenden Faktoren (zum Beispiel durch Bündelung der vorhandenen Programme und gegebenenfalls Neubewertung der darin vorgesehenen Maßnahmen mit dem Ziel flexibel und effektiv reagieren zu können).

In diesen Bereichen erwartet die Kommission von gemeinschaftlichem Handeln den größten Mehrwert im Vergleich zu einzelstaatlichem Vorgehen.

Konkrete Maßnahmen beabsichtigt die Kommission erst nach Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages vorzuschlagen.

PZ-Artikel von Susanne Hof, Brüssel

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