Politik
BSE, Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten, Antibiotikaresistenzen,
genetisch veränderte Nahrungsmittel, ausufernde Gesundheitskosten,
Integration anderer Gesundheitssysteme im Rahmen der geplanten
EU-Osterweiterung. Dies sind nur einige Beispiele für die vielfältigen
Herausforderungen in der Gesundheitspolitik im zusammenwachsenden
Europa.
Mit einer unlängst veröffentlichten Mitteilung über die Entwicklung der
Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit möchte die
EU-Kommission eine Debatte über die Entwicklung des Gesundheitszustands und
der Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten der EU anregen, an der sich alle
interessierten Kreise beteiligen können.
Wichtiger Bestandteil der Analyse der Kommission ist ein im Jahr 1993 festgelegter
Aktionsrahmen, der der Umsetzung der gesundheitspolitischen Inhalte des Vertrags
von Maastricht dient und bislang folgende Aktionsprogramme umfaßt:
- Prävention von Aids und anderen übertragbaren Erkrankungen,
- Krebsbekämpfung,
- Suchtprävention und Gesundheitsförderung,
- Gesundheitsberichterstattung,
- durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten,
- Unfallverhütung und
- seltene Erkrankungen.
In der aktuellen Mitteilung bestätigt die Kommission, daß die Grundsätze und die
politische Richtung aus dem Jahr 1993 weiterhin gelten können. Auf der Grundlage
des bisher Erreichten wird allerdings eine grundsätzliche Überprüfung und
Neuformulierung der Prioritäten, Strukturen und Methoden für erforderlich gehalten,
um für die Herausforderungen der kommenden Jahre gerüstet zu sein. Hierzu zählen
die zu erwartenden demographischen und technologischen Veränderungen mit ihren
finanziellen und organisatorischen Konsequenzen, die Auswirkungen der
Osterweiterung der EU sowie die veränderten und erweiterten gesundheitspolitisch
relevanten Bestimmungen im Amsterdamer Vertrag.
Bei den Überlegungen zu einer möglichen neuen Gemeinschaftspolitik, die der
vertraglich festgelegten begrenzten Zuständigkeit der Gemeinschaft in diesem
Bereich Rechnung trägt, konzentriert sich die Kommission auf drei Aktionsbereiche:
- Verbesserung der Information zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit
(zum Beispiel durch Etablierung einzelstaatlicher
Gesundheitsinformationssysteme mit zuverlässigen und vergleichbaren Daten
deren Austausch unter den Mitgliedstaaten durch die Gemeinschaft
koordiniert und erleichtert wird),
- rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren (zum Beispiel durch Errichtung
eines gemeinschaftlichen Überwachungs-, Frühwarn- und Reaktionssystems
beziehungsweise Vernetzung bestehender Strukturen),
- Gesundheitsförderung und Prävention zur Verbesserung der für die
Gesundheit bestimmenden Faktoren (zum Beispiel durch Bündelung der
vorhandenen Programme und gegebenenfalls Neubewertung der darin
vorgesehenen Maßnahmen mit dem Ziel flexibel und effektiv reagieren zu
können).
In diesen Bereichen erwartet die Kommission von gemeinschaftlichem Handeln den
größten Mehrwert im Vergleich zu einzelstaatlichem Vorgehen.
Konkrete Maßnahmen beabsichtigt die Kommission erst nach Ratifizierung des
Amsterdamer Vertrages vorzuschlagen.
PZ-Artikel von Susanne Hof, Brüssel
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