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BPI hält Richtgrößen für patientenfeindlich

21.07.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

BPI hält Richtgrößen für patientenfeindlich

    Die Auseinandersetzung um eine bundesweite Rahmenempfehlung für die künftigen Arznei- und Heilmittel-Richtgrößen geht weiter. Nachdem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bereits am ersten Entwurf für die Empfehlung deutliche Kritik geübt hatte, 1äßt der BPI nun auch an der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Krankenkassen-Spitzenverbänden überarbeiteten Fassung kaum ein gutes Haar: "Unpraktikabel sowie arzt- und patientenfeindlich" sei die Empfehlung, auf die sich Spitzenvertreter der Vertragsärzte und der Krankenkassen verständigt haben.

BPI-Geschäftsführer Peter Dewein sind einige Details der Richtgrößen-Empfehlung ein besonders großer Dorn im Auge: Ärzte und Kassen empfehlen den Vertragspartnern auf Landesebene, anstelle von rein ausgabenbezogenen Richtgrößen langfristig indikationsorientierte Richtgrößen einzuführen. Für den BPI ein klarer Verstoß gegen das 2. GKV-Neuordnungsgesetz der Bonner Regierungskoalition, das einen Indikationsbezug ausdrücklich ausschließt.

Außerdem haben sich Kassen und Ärzte weitgehend auf eine Liste von lebenswichtigen Arzneimitteln verständigt, die von Beschränkungen durch Richtgrößen ausgenommen werden sollen. Kommentar des BPI: Die Liste sei unnötig und unvollständig. Sie diskriminiere Arzneimittel, die für mehrere Indikationen zugelassen seien, etwa Interferone.

Zumindest über die Liste der von Richtgrößen von vornherein auszunehmenden Arzneimittel und Wirkstoffe wollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aber noch einmal miteinander reden. Eine Arbeitsgruppe soll hierzu ebenso detaillierte Vorschläge unterbreiten wie zu den bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von niedergelassenen Ärzten zu berücksichtigenden Praxisbesonderheiten. Schließlich können Mediziner, die überdurchschnittlich viele MS-Kranke oder Aids-Patienten betreuen, bei Kontrollen nicht mit der gleichen Elle gemessen werden wie andere Ärzte.

Ob es allerdings tatsächlich zu einer gemeinsamen Bundesempfehlung kommt, erscheint derzeit als mehr als fraglich. Denn Experten hegen Zweifel, ob die Inhalte der Empfehlung von den einzelnen Krankenkassen und dem Länderausschuß der KBV auch tatsächlich akzeptiert werden.

Vor allem für die Ost-Kassen enthält die überarbeitete Fassung der ursprünglich vorgesehenen Bundesempfehlung verhandlungstechnische Fußangeln, die sie vermutlich kaum hinnehmen können. So haben sich KBV und GKV-Spitzenverbände darauf verständigt, daß Budgets nur noch für 1997 vereinbart werden. Ab 1998 sind arztgruppenspezifische Richtgrößen festzulegen, welche die bisherigen Budgets ablösen. Von budgetbegleitenden Richtgrößen oder Ausgabenobergrenzen, wie in der ursprünglichen Fassung der Empfehlung, ist nun keine Rede mehr.

In Mecklenburg-Vorpommern aber streben die Krankenkassen Verträge an, die auch noch für 1998 ein Budget für Arznei-, Verband- und Heilmittel vorsehen. Anders sind die Auseinandersetzungen um die überzogenen Budgets der vergangenen Jahre offenkundig nicht mehr beizulegen.

Vertreter der Krankenkassen halten es zudem für möglich, daß der KBV-Länderausschuß der Bundesempfehlung seine Zustimmung verweigert und Nachverhandlungen fordert. Die entscheidende Sitzung des Länderausschusses, dem die Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) angehören, findet aber erst am 8. August statt. Sollte das Votum der KV-Chefs negativ ausfallen, würden sich erneute Gespräche über eventuelle Korrekturen an der Bundesempfehlung bis in den Herbst hinein ziehen.

Dann aber ist es für eine gemeinsame Bundesempfehlung vermutlich zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt bereits zahlreiche KVen und Krankenkassen über Richtgrößen verhandeln dürften. Damit wäre das "regionale Klein-Klein" (ein Insider) bei veranlaßten ärztlichen Leistungen perfekt. Sollte der KBV-Länderausschuß die Empfehlung ablehnen, werden sich die GKV-Spitzenverbände aller Voraussicht nach eilends auf eine stringentere Fassung der ursprünglichen Bundesempfehlung verständigen und sie ihren Mitgliedern als Verhandlungsbasis an die Hand geben.

PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn

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