Novelle zum Apothekengesetz passiert Bundesrat |
07.07.1997 00:00 Uhr |
Politik
Als enttäuschend bezeichnete ABDA-Präsident
Hans-Günter Friese die Zustimmung des Bundesrates zum
Berliner Antrag. Die Berliner Initiative zielt im Kern
darauf ab, künftig die Arzneimittelversorgung von
Pflegeheimen, die unter hauptberuflicher ärztlicher
Leitung stehen, durch Krankenhausapotheken zu
gewährleisten. Bislang werden Pflegeheime durch
öffentliche Apotheken versorgt.
Der vorliegende Entwurf sei ein ordnungspolischer
Sündenfall, meinte Friese, da damit die bisher
konsequente Trennung zwischen stationärer und ambulanter
Versorgung aufgehoben werde. Als Konsequenz würden die
Bewohner von Pflegeheimen nicht nur das Recht auf freie
Apothekenwahl, sondern auch auf die freie Arztwahl
verlieren. Im übrigen käme es zu
Wettbewerbsverzerrungen, die allein Nachteile für
öffentliche Apotheken zugunsten der überwiegend
öffentlich-rechtlichen Krankenhausträger brächten. In
der Ablehnung dieser Initiative ist sich die ABDA mit dem
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker ADKA einig.
Der ABDA-Präsident kündigte auch weiterhin den
Widerstand der Spitzenorganisation der deutschen
Apotheker an. In einer Zeit, in der allenthalben darüber
nachgedacht werde, öffentlich-rechtlich wahrgenommene
Aufgaben zu privatisieren, könne man es nicht hinnehmen,
daß ein gut funktionierendes und qualitativ hochwertiges
Versorgungssystem zugunsten von Krankenhausträgern
zerschlagen werde.
Artikel von der PZ-Redaktion
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