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Novelle zum Apothekengesetz passiert Bundesrat

07.07.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Novelle zum Apothekengesetz passiert Bundesrat

    Das Plenum des Bundesrates hat mit großer Mehrheit den umstrittenen Entwurf einer Novelle zum Apothekengesetz im Parlament eingebracht. Danach sollen künftig Klinikapotheken befristet auch die Arzneimittelversorgung ambulant behandelter Patienten übernehmen können. Die ABDA kritisiert diese Entscheidung

Stimmt der Bundestag zu, würden ferner demnächst an Krankenhäuser angrenzende Pflegeheime ihren Medikamentenbedarf in Klinikapotheken decken dürfen. Gleichzeitig erhielten allerdings Einrichtungen zur stationären Pflege das Recht, mit öffentlichen Apotheken Verträge über die Belieferung mit pharmazeutischen Produkten abzuschließen.

Die Initiative des Berliner Senats wurde durch einen Antrag Niedersachsens weiter verschärft. Danach erhielten künftig die nach Landesrecht bestimmten Träger des Rettungsdienstes sowie unter hauptamtlicher ärztlicher Leitung stehende Kur- und Rehabilitationskliniken die Möglichkeit, Medikamente von Krankenhausapotheken zu beziehen. In den Genuß dieses Privilegs kämen aber nur stationäre Einrichtungen, wenn mindestens 40 Prozent der Patienten gesetzlich krankenversichert sind oder ihre Behandlung von anderen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern finanziert bekommen.

Der Berliner Senat hatte die Umwidmung von Akutbetten in stationäre Pflegebetten zum Anlaß für seine Initiative genommen. Die derzeitige Rechtslage erlaube es Krankenhausapotheken nicht, hier weiterhin die Medikamentenversorgung zu übernehmen. Damit sei eine sachgerechte Kontrolle der medikamentösen Versorgung nicht mehr sichergestellt. Zudem entstünden der Pflegeversicherung als Kostenträger erheblich höhere Ausgaben für Arzneimittel.

Der Bundesrat billigte mit großer Mehrheit ferner die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Sie soll zum 1. August nächsten Jahres in Kraft treten und dann den Anteil der theoretischen Fächer Arzneimittelkunde, Galenik und Körperpflege erhöhen. Neu aufgenommen in den Lehrplan wird das Fach "Apothekenpraxis einschließlich EDV".

PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn

ABDA-Kritik am Gesetzenwurf des Bundesrates

Als enttäuschend bezeichnete ABDA-Präsident Hans-Günter Friese die Zustimmung des Bundesrates zum Berliner Antrag. Die Berliner Initiative zielt im Kern darauf ab, künftig die Arzneimittelversorgung von Pflegeheimen, die unter hauptberuflicher ärztlicher Leitung stehen, durch Krankenhausapotheken zu gewährleisten. Bislang werden Pflegeheime durch öffentliche Apotheken versorgt.

Der vorliegende Entwurf sei ein ordnungspolischer Sündenfall, meinte Friese, da damit die bisher konsequente Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung aufgehoben werde. Als Konsequenz würden die Bewohner von Pflegeheimen nicht nur das Recht auf freie Apothekenwahl, sondern auch auf die freie Arztwahl verlieren. Im übrigen käme es zu Wettbewerbsverzerrungen, die allein Nachteile für öffentliche Apotheken zugunsten der überwiegend öffentlich-rechtlichen Krankenhausträger brächten. In der Ablehnung dieser Initiative ist sich die ABDA mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker ADKA einig.

Der ABDA-Präsident kündigte auch weiterhin den Widerstand der Spitzenorganisation der deutschen Apotheker an. In einer Zeit, in der allenthalben darüber nachgedacht werde, öffentlich-rechtlich wahrgenommene Aufgaben zu privatisieren, könne man es nicht hinnehmen, daß ein gut funktionierendes und qualitativ hochwertiges Versorgungssystem zugunsten von Krankenhausträgern zerschlagen werde.

Artikel von der PZ-Redaktion

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