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Streit in England um Gentests für Versicherte

13.04.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Streit in England um Gentests für Versicherte

In der britischen Apothekerschaft ist eine lebhafte Diskussion über die Frage entbrannt, ob Versicherungen das Recht eingeräumt werden sollte, potentielle Kunden zu Gentests zu zwingen. Die Mehrheit der Apotheker sagt nein. Die Frage ist inzwischen zu einem der umstrittetensten gesundheitspolitischen Themen der vergangenen Jahre in Großbritannien geworden.

Britische Assekuranzen streiten sich darüber, inwieweit genetische Testergebnisse, die auf spätere Krankheiten und frühen Tod hindeuten, herangezogen werden dürfen, um Prämien zu berechnen. "Die Wahrheit ist, daß unsere Branche hoffnungslos zerstritten ist, ob es ethisch vertretbar ist, zukünftige Kunden auf ihr genetisches Make-up hin zu checken", so ein Sprecher des Versicherungs-Dachverbandes Association of British Insurers (ABI). "Bisher ist es uns nicht gelungen, einen einheitlichen, verbindlichen Kodex aufzustellen." Die ABI vertritt nach eigenen Angaben rund 440 Versicherungen in Großbritannien.

Diverse große Versicherungen verzichten inzwischen gänzlich auf Fragen nach möglichen genetisch bedingten Krankheitsdispositionen. Beispiel ist die Standard Life. Seit November 1996 wird kein Kunde, der bei Standard eine Lebensversicherung abschließen möchte, danach gefragt, ob es genetische Veranlagungen zu bestimmten Krankheiten gibt. Vor November 1996 hatte Standard nach eventuell vorgenommenen Gentests gefragt. Das hatte der Assekuranz viel Kritik eingehandelt. Ärzte- und Patientenverbände warfen dem Unternehmen "Diskriminierung" vor.

Andere Versicherungen im Königreich sind dem Beispiel von Standard Life gefolgt. Scottish Widows, Royal und Sun Alliance verzichten laut ABI inzwischen ebenfalls auf genetische Fragen. Die Versicherung Commercial Union stellt die Fragen nur dann, wenn die Versicherungssumme über 100.000 Pfund (270.000 DM) liegt.

Marktbeobachter rechnen damit, daß das Beispiel Commercial Union über kurz oder lang Schule machen wird. Das heißt: bei Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von mehr als 100.000 Pfund dürfte auf die umstrittenen Gen-Fragen verzichtet werden. Der britische Gesetzgeber hat der Versicherungsbranche mehrfach mit Gesetzen gedroht, falls es zu Ausgrenzungen kommen sollte.

Viele kleinere und mittelständische Versicherungen handhaben die Frage nach genetischer Krankheitsveranlagung anscheinend weniger liberal. "Es gibt diverse Versicherungen, die vor Versicherungsabschluß auf genetische Tests bestehen", so der britische Verbraucherverband (Consumers Association, CA). Namen von Unternehmen wurden nicht genannt. Laut bestehendem ABI-Kodex darf keine Versicherung vom Kunden vor dem Vertragsabschluß genetische Untersuchungen verlangen. Sollte ein Kunde allerdings entsprechende Untersuchungen vorgenommen lassen haben, so ist er laut ABI-Kodex dazu verpflichtet, die Versicherung zu informieren.

Der Streit über das Thema Gentests ist nicht neu. Mit Verbesserung der medizinischen Diagnoseverfahren haben sich die Argumente allerdings deutlich verschärft. Dazu Peter Robertson von Standard Life: "Die Familiengeschichte eines potentiellen Versicherungsnehmers gibt schon heute hervorragend Aufschluß über mögliche Risiken. Es wird mindestens noch zehn Jahre dauern, bis genetische Diagnoseverfahren akurat und verläßlich genug sind, um als Parameter zur Berechnung von Versicherungsrisiken brauchbar zu sein."

Der Gesetzgeber befürchtet ebenso wie die Berufsverbände der Apotheker- und Ärzteschaft, Versicherungen könnten genetische Tests dazu benutzen, um bestimmte Risikopatienten auszugrenzen. Die CA und die Royal Pharmaceutical Society (RPS) haben davor gewarnt, auf diese Art und Weise eine "unversicherbare Unterklasse" zu schaffen.

PZ-Artikel von Arndt Striegler, London
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