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Bei der Positivliste ist noch einiges unklar

Datum 29.03.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Bei der Positivliste ist noch einiges unklar

von Daniel Rücker, Bonn

Die Positivliste für Arzneimittel ist beschlossene Sache. Allerdings gibt es noch Differenzen über Details. So haben die Koalitionspartner dem Anschein nach unterschiedliche Vorstellungen, in welcher Weise Präparate der besonderen Therapierichtungen berücksichtigt werden sollen. Vertreter der Grünen wollen den Homöopathika, Anthroposophika und Phytopharmaka die Tür zum Platz an der Sonne weiter aufmachen als SPD-Abgeordnete.

Auf dem parlamentarischen Abend der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 23. März in Bonn, forderte SPD-Gesundheitspolitiker Klaus Kirschner, an Phytopharmaka müßten dieselben Anforderungen gestellt werden, wie an chemische Arzneimittel. Nach seiner Meinung sollten pflanzliche Arzneimittel ohnehin nicht mehr zu den Präparaten der besonderen Therapierichtungen gerechnet werden. Schwierigkeiten sieht der SPD-Gesundheitsexperte auch bei homöopathisch-anthroposophischen Mischpräparaten. Dies sei jedoch, so schränkte er seine Aussagen direkt wieder ein, seine persönliche nicht mit der Fraktion abgestimmte Meinung. "Weitere intensive Beratungen" seien notwendig.

Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Monika Knoche bezeichnete es als Bürgerrecht, daß Arzneimittel der besonderen Therapierichtung erstattungsfähig sind. Der Patient habe ein Recht auf Therapiefreiheit. Wie der Wirksamkeitsnachweis solcher Präparate geführt werden kann, weiß jedoch auch sie nicht. Wichtig seien Präparate der besonderen Therapierichtungen vor allem "im Vorfeld der Manifestation einer Krankheit."

Es sei absurd, die Ausgestaltung der Positivliste mit Bürgerrechten und Therapiefreiheit zu begründen, entgegnete die CDU-Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz. Die Liste schränke in jedem Fall die Therapiefreiheit ein. Wie auch der FDP-Abgeordnete Detlef Parr lehnte Widmann-Mauz "jede Form von Listenmedizin" ab.

In zwei anderen Punkten waren sich die vier Redner zumindest vordergründig einig: Im Mittelpunkt der Gesundheitsreform müsse der Patient stehen und als sein Berater in allen Fragen rund ums Arzneimittel sei der Apotheker unverzichtbar.

Unisono lehnten die Vertreter der Parteien Versandhandel, Kettenapotheken und Online-Shopping bei Arzneimitteln ab. Solche Ideen seien kontraproduktiv zum Anspruch, die Versorgungsqualität zu erhöhen und den Patienten umfassend zu informieren, sagte Knoche. Mündig sei der Patient nur wenn er kompetent beraten werde. Top

© 1999 GOVI-Verlag
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