Pharmazeutische Zeitung online

Politik 2

18.03.2002  00:00 Uhr

APOTHEKENGESETZ

Knackpunkt Impfstoffe

von Thomas Bellartz, Berlin

Die Bundesregierung plant die Änderung des Apothekengesetzes. Dabei ist auch eine Entlassung der Impfstoffe aus der Apothekenpflicht geplant.

In einer öffentlichen Anhörung am 13. März im Berliner Reichstag sprach sich der ABDA-Geschäftsführer für Apotheken-, Arzneimittel- und Berufsrecht, Lutz Tisch, dagegen aus, Impfstoffe aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Auch für die Abgabe von Medikamenten an Entlasspatienten durch Krankenhausapotheken an Wochenenden und Feiertagen besteht nach ABDA-Sicht keine Notwendigkeit.

Viel gefragt war die Meinung von Tisch, der für die ABDA klar stellte, dass die Änderungsanträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Apothekengesetz lediglich bezüglich der Entlassung von Impfstoffen aus der Apothekenpflicht nicht sachgerecht seien. Die erhofften Einsparpotenziale seien bereits realisiert, weil die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei den Impfstoffen nicht angewendet werde. Überdies werde ein für die Arzneimittelsicherheit nicht vertretbarer Zustand wieder hergestellt. Den habe man schließlich durch die fünfte AMG-Novelle mit der Aufnahme von Impfstoffen in die Apothekenpflicht wirksam behoben. 

Tisch verwies auch auf die vom Vertreter der Impfstofflieferanten bei der Anhörung vorgetragenen Argumentation, dass es in den Jahren seit der Novellierung keine Probleme bei der Belieferung bekannt geworden seien. Man habe, so Tisch, das Gesetz immerhin novelliert, weil es vorher zu zahlreichen Problemen gekommen sei. Erst nachdem die deutschen Apotheken als Kontrollebene in die Vertriebskette eingebunden worden seien, wurden die Probleme behoben.

Durch eine neuerliche Änderung des Gesetzes werde aber der alte und damit schlechtere Zustand wieder hergestellt. Die Arbeitsgemeinschaft der Impfstofflieferanten bezifferte, unisono mit den Betriebskrankenkassen, die möglichen Einsparungen auf rund 50 Millionen Euro jährlich. Überdies stelle die Einziehung jeder weiteren Vertriebsstufe ein zusätzliches Sicherheitsrisiko dar. Tisch vermutete, dass "eine Reihe von Impfstofflieferanten über den Gesetzgeber in das Geschäft zurückfinden wollen. Es gibt keinen Grund, eine funktionierende Regelung auszuhebeln". Das Einsparungspotenzial sei nicht belegt, so Tisch. Überdies führe der Versandhandel zu einer "Konzentration auf einzelne Händler".

Als "systemwidrig und nicht erforderlich" bezeichnet die ABDA die im Änderungsantrag vorgesehene Arzneimittelausgabe aus der Krankenhausapotheke an Wochenenden und Feiertagen an Entlasspatienten. Es sei auch zukünftig für Patienten problemfrei möglich, die an Wochenenden und Feiertagen der auch zu diesem Zweck in direkter Umgebung geöffneten Notdienstapotheken zu nutzen.

Tisch begrüßte "die Absicht des Gesetzgebers, Zytostatika unmittelbar an den anwendenden Arzt und nicht an Patienten" oder Überbringer einer Verschreibung abzugeben. Auch die Ermächtigung für Krankenhausapotheken, Spezialrezepturen an Offizinapotheken zu liefern, wird von der ABDA befürwortet. Umgekehrt begrüßte Tisch ausdrücklich die Möglichkeit, dass auch die umgekehrte Belieferung gewollt sei. Es mache Sinn, dort, wo Know-how fehle, Krankenhausapotheken einzubinden. Das komme der Praxis entgegen. Trotzdem müsse weiterhin "im engen Maßstab" gehandelt werden.

Der Bundesverband der Krankenhausapotheken begrüßte ebenfalls den Änderungsvorschlag, bedauerte aber die Einschränkung auf Zytostatika. Das sei begrüßenswert, aber nicht ausreichend. Apotheker Dr. Klaus Brauer sprach sich als Einzelsachverständiger dafür aus, die Trennschärfe zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eindeutig beizubehalten. Top

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