Apotheker bestürzt über fallende OTC-Preisbindung |
22.03.1999 00:00 Uhr |
GROSSBRITANNIEN
Kleine unabhängige Apotheker in Großbritannien haben bestürzt auf die weitere Aufweichung der Preisbindung für verschreibungsfreie Arzneimittel reagiert. Ein hohes britisches Handelsgericht entschied jetzt, daß die britischen Wettbewerbsbehörden die seit mehr als 30 Jahren bestehende OTC-Preisbindung kritisch unter die Lupe nehmen sollten.
Die Preisbindung mit dem Namen "Resale Price Maintenance" (RPM) schreibt für tausende OTC-Präparate Mindestpreise für Endverbraucher vor. Kleine, unabhängige Apotheker, die einen wesentlichen Teil ihrer Einkünfte mit OTC-Präparaten erzielen, kämpfen seit Jahren für einen Erhalt des Abkommens.
Die britischen Kollegen gründeten eine seit Jahren erfolgreich arbeitende Interessenvertretung namens "Community Pharmacy Action Group" (CPAG), die sich den Kampf für den Erhalt der Preisbindung auf die Fahnen schrieb. Die CPAG befürchtet, daß Tausende kleiner Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen schließen müßten, wenn die OTC-Preisbindung fällt. Sie könnten nicht mit den Preisen großer Supermärkte und großer Apothekenketten wie Boots und Unichem konkurrieren. Anders als in Deutschland ist im Königreich weder der Fremd- noch der Mehrfachbesitz von Apotheken gesetzlich verboten. Das hat den Markt geprägt.
Jetzt entschied ein hohes englisches Handelsgericht (Restrictive Practices Court), daß die OTC-Preisbindung von der britischen Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading, OFT) näher untersucht werden sollte. Beobachter werten das als den ersten Schritt in Richtung Aufhebung des Abkommens.
In jüngster Zeit haben sich diverse hohe OFT-Vertreter in der Öffentlichkeit kritisch
über die OTC-Preisbindung geäußert. Sie sei "nicht länger zeitgemäß",
sagte zum Beispiel der OFT-Direktor John Bridgeman. Seiner Meinung nach sei der Wegfall
der Preisbindung für kleine Apotheken keinesfalls existenzbedrohend. In Großbritannien
gibt es rund 10.000 kleine, zu keiner Kette gehörende Apotheken.
© 1999 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de