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Eckpunktepapier läßt noch zwei Fragen offen

08.03.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Eckpunktepapier läßt noch
zwei Fragen offen

von Rainer Vollmer, Bonn

Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben ihre "Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2000" endgültig verabschiedet - zumindest fast endgültig. Zwei wichtige Entscheidungen stehen noch aus: Wie werden die Zuzahlungen der Versicherten für Arzneimittel geregelt? Und welche Anreize soll der Hausarzt bekommen - ein Bonussystem, wie Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer es will, oder gibt es andere Lösungen?

Jedenfalls hat sich die Koalition für einschneidende Maßnahmen auf dem Arzneimittelmarkt geeinigt. Es wird eine Positivliste erstellt, in der die abrechnungsfähigen Arzneimittel in der GKV aufgelistet werden. Grundlage dafür sollen die bereits im Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 unter dem damaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer erstellten Gesetze sein.

Für die Aktualisierung und Fortschreibung der Positivliste wird ein unabhängiges Arzneimittelinstitut beim Bundesgesundheitsministerium gegründet. Ihm werden voraussichtlich elf Experten angehören. Dazu könnte das Ministerium den Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen als Beratungsinstanz heranziehen.

In die Positivliste sollen alle Arzneimittel gestellt werden, die nach den Kriterien geprüft worden sind: nachgewiesener therapeutischer Nutzen und Zweckmäßigkeit der Verordnung. Dazu sollen auch Präparate der besonderen Therapierichtungen zählen.

Noch nicht geklärt ist die Zuzahlung der Versicherten. Darüber hat es einen endlosen Streit vor allem innerhalb der SPD-Politiker gegeben. Im Eckpunktepapier steht lediglich: "Es wird geprüft, ob die Zuzahlungen der Versicherten nach medizinischen Kriterien beitragssatzneutral differenziert werden können."

Diese Erklärung deutet auf eine Dreiteilung der Zuzahlungen hin. Zumindest aber wird es - trotz anderslautender Ankündigungen vor den Bundestagswahlen - bei hohen Zuzahlungen bleiben. Denn sonst wäre eine Beitragssatzstabilität nicht haltbar. Die Krankenkassen sollen nun auch noch erweiterte Rechte bekommen, Versicherte über Arzneimittel zu informieren.

Stringenter sollen auch die Arznei- und Heilmittelbudgets der Ärzte festgelegt werden. Dazu sollen die Versorgungsregionen als Beispiele herangezogen werden, in denen schon in den vergangenen Jahren eine "bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet wurde".

Das bisherige System der "Findung von Erstattungshöchstgrenzen" (Festbeträge) soll zwar erhalten bleiben; die Festbeträge müssen aber noch rechtssicher gemacht werden.

Schließlich wird die Abgabe von Reimporten wieder verbindlich geregelt. Dazu haben die Koalitionsfraktionen einen weiteren Strauß von Entscheidungen geflochten:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen sollen eine organisatorisch geänderte Selbstverwaltung erhalten, wie sie bei den Krankenkassen schon eingeführt ist: Ein hauptamtlicher Vorstand mit erweiterten Rechten und ein gewählter Verwaltungsrat. Die Wahlen müssen nach dem Verhältniswahlrecht erfolgen, um auch Minderheitenrechte abzusichern.
  • Selbsthilfegruppen werden von Krankenkassen finanziell gefördert. Die Gruppen müssen jedoch Qualitätskriterien erfüllen.
  • Krankenkassen sollen Patienten bei Schadensersatzprozessen wegen Behandlungsfehler unterstützen. Es sollen neutrale Patientenberatungsstellen eingerichtet werden. Der Medizinische Dienst soll Versicherte direkt beraten dürfen.
  • Weil Selbstverwaltung und Politik Daten "zur Steuerung des Gesundheitswesens" benötigen, werden Leistungsanbieter zur Datenübertragung verpflichtet. Dazu soll ein kassenartenübergreifendes Institut für konzeptionelle und logistische Aufgaben gegründet werden. Es soll ebenfalls den Aufbau und die Weiterentwicklung des GKV-Datennetzes betreiben.
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