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Not der Ärzte wird zur Not der Patienten

24.02.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Not der Ärzte wird zur Not der Patienten

  "Die kassenärztlichen Vereinigungen sind immun gegen die Belange von chronisch kranken Schmerzpatienten und resistent gegenüber Versuchen, dagegen anzugehen", sagte Dr. Dietrich Jungck, Vizepräsident des schmerztherapeutischen Kolloquiums, auf dem Deutschen Schmerztag in Frankfurt.

Sieben Millionen Menschen leiden an chronischen Schmerzen, 600000 davon so schwer, daß ihr Leiden als eigenständige Schmerzkrankheit gilt. Die Behandlung von Schmerzpatienten schlägt mit 60 Milliarden DM pro Jahr zu Buche. Das ist offensichtlich zu viel. Denn: "Es schaut so aus, als ob mit Budgetierung und Honorationssystem für Ärzte die ambulante Schmerztherapie platt gemacht werden soll", vermutet Jungck.

Kurzatmige Sparmaßnahmnen würden zum finanziellen Bumerang für das Gesundheitswesen, warnte Dr. Thomas Flöter, Präsident der Veranstaltung und des schmerztherapeutischen Kolloquiums. Erstens verhindere die Behandlung des Akutschmerzes die Chronifizierung des Leidens und zweitens verkürze eine angemessene, unter Umständen teurere Therapie die Arbeitsunfähigkeit und vermeide Frühberentung.

Aber die Realität sieht anders aus: In nur 200 Spezialeinrichtungen müßten 600000 Patienten mit problematischen Schmerzkrankheiten betreut werden. Nur 15 Prozent von ihnen sind deshalb angemessen versorgt. Erforderlich wären eigentlich 2000 Spezialkliniken. Pro Patient und Quartal erhalten Ärzte je nach Fachrichtung nur noch eine Ordinationsgebühr von durchschnittlich 35 DM für Injektionen, Untersuchungen oder Nervenblockaden. Neben medizinischer Behandlung brauchen Schmerzpatienten aber auch das persönliche Gespräch mit dem Arzt, zum Beispiel für die Handhabung eines Schmerztagebuchs. Gesprächsleistungen sind jedoch budgetiert.

Diagnostische und therapeutische Lokalanästhesien, Maßnahmen zum Medikamentenentzug oder die Einstellung auf Opioid-Analgetika können nur noch eingeschränkt ambulant erfolgen, weil sie nicht angemessen vergütet werden. "Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die Schmerzkranken kann so nicht mehr erfüllt werden", sagte Jungck. Bei Opiaten kommt ein weiteres Dilemma hinzu: Das Arzneimittelbudget wurde auf Basis der Ausgaben von 1993 erstellt. Doch wurden zu dieser Zeit Präparate, die auf Betäubungsmittelrezept verordnet wurden, statistisch nicht in den Arzneiausgaben erfaßt. Das erfolgt erst seit 1995. Dies hat zur Folge, daß alle jetzt verschriebenen Betäubungsmittel das Arzneimittelbudget belasten, weil sie gar nicht eingeplant waren. Für 1996 sind das rund 150 Millionen DM.

PZ-Artikel von Elke Wolf, Frankfurt
   

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