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Sachverständige für Verhandlungen

14.02.2005  00:00 Uhr
Arzneimittelpreise

Sachverständige für Verhandlungen

von Christian Lahm, Berlin

Aus dem Sachverständigenrat gibt es einen gewagten Vorstoß. Das Ziel: Trotz gesenkten Herstellerrabattes sollen die Arzneiausgaben zulasten der Krankenkassen annähernd konstant bleiben.

Die sachverständigen Professoren Gerd Glaeske und Karl W. Lauterbach plädieren für ein neues Vertragspreissystem, wie es § 130a Abs. 8 vorsieht. Das Bundesgesundheitsministerium ist mehr als nur eingeweiht in die Vorschläge, es hat sie erbeten.

Parallel zum Ehrgeiz der Kassen, bis 2007 möglichst 80 Prozent der Arzneimittel über Festbeträge abzurechnen und so eine weitere Milliarde Euro zu sparen, könnten Vertragspreise vorzeitig helfen, die Kassenausgaben zu senken. Dazu müssten allerdings Festpreise zu Gunsten von Höchstpreisen aufgegeben werden, um unterhalb der Festpreise günstigere Vertragspreise als Abgabepreise festlegen zu können.

Vor allem Chroniker mit teuren Arzneimitteln wären ohne qualitative Abstriche kostengünstiger zu versorgen. Generikahersteller, die bereits mit den Kassen über Vertragspreise verhandeln, werden die Festpreise nicht vermissen. Sie halten sie für überflüssig wie auch die forschenden Arzneimittelhersteller. Zugleich könnten Vertragspreise der Einstieg sein, den Herstellern Naturalrabatte für Apotheken und Muster für Ärzte auszutreiben, so das politische Kalkül.

Erreicht werden soll das Ziel über separate, allgemein ausgeschriebene Rabattverhandlungen zwischen Krankenkassen und (Generika)-Herstellern innerhalb selektiver Versorgungsverträge. Mit Anreizen wollen diese neuen Vertragsformen Leistungserbringer zum Erfolg motivieren; neben Ärzten werden auch die Apotheker im Boot sitzen. Außerdem denken Lauterbach und Glaeske über eine neue Arzneimittelkommission für qualitätsorientierte Informationen und therapeutischen Empfehlungen nach. So genannte verschreibungsbeeinflussende Softwareprogramme von Generikaherstellern sollen als »Bestechungsversuch« geächtet und in Arztpraxen verboten werden.

Kleine Positivliste

Gegenstand der Rabattpreisverhandlungen wäre eine Art »kleine Positivliste« mit den 200 wichtigsten Wirkstoffen. Arbeitstitel: »Vertragsliste 200«. Darin könnten auch selten, aber erfolgreich verordnete Wirkstoffe aufgenommen werden.

Das Strickmuster eines solchen Versorgungsvertrags mit rabattierten Arzneimittelpreisen sähe so aus: Zunächst erhalten die Krankenkassen vom Hersteller den vereinbarten Preisnachlass, sobald eine ausgehandelte Umsatzgrenze erreicht oder überschritten wird. Die eingeschriebenen Ärzte verpflichten sich, »Vertragsarzneimittel« als erste Wahl ­ nicht aber als Ultima Ratio ­ zu verordnen. Allerdings wurde in der Vergangenheit ein ähnliches Modell, an dem Hexal beteiligt war, vorzeitig abgeblasen.

Die Apotheker sollen von der neuen Vertragsform ebenfalls profitieren. Für den Verkauf jedes »Vertragspreis-Arzneimittels« wäre ihm ein Betrag vom jeweiligen Hersteller gutzuschreiben. Außerdem winkt Apothekern ein Bonus, wenn sie substituieren, weil Ärzte ein anderes als das Vertragsarzneimittel verordnet haben. Besteht der Versicherte auf einem Medikament oberhalb des Vertragspreises, soll er die Mehrkosten selbst bezahlen müssen. Ob das allerdings ohne Gesetzesänderung möglich sein wird, ist heftig umstritten.

Ungeklärte Fragen

Bislang hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bejaht, dass das europäische Wettbewerbsrecht nicht für die GKV gilt, zuletzt im Streit darüber, ob Festbeträge zulässig sind. Die Kassen seien nicht wie Wirtschaftsunternehmen tätig, sondern nähmen trotz Wettbewerbs in der GKV eine rein soziale Sicherungsaufgabe wahr, so die EuGH-Begründung. Beobachter weisen jedoch darauf hin, der EuGH habe sich vorbehalten, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob Krankenkassen an das europäische Wettbewerbsrechts gebunden sind. Top

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