Politik
Gegen den Beschluß
des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen vom 17.
Dezember 1996, nach dem die Arzneimittelrichtlinien um
die Nummer 17.3 ergänzt werden soll, erhebt sich aus der
Industrie massiver Widerstand.
Unter der Nummer 17.3 sollen acht
Arzneimittelgruppen aufgeführt werden, für die
der therapeutische Nutzen nach dem derzeitigen
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht
ausreichend belegt" sei und die deshalb nicht mehr
auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet
werden sollen. Betroffen sind Kombinationen mit
systemischen Analgetika, orale Eisen-III-haltige
Zubereitungen, Kombinationen von Expektorantien oder
Antitussiva mit anderen Stoffen, Mittel zur
Kataraktbehandlung, Kombinationen von
Ergotamin(-derivaten) mit anderen Stoffen, bestimmte
Hämorrhoidenmittel und Rhinologika (Kombinationen von
gefäßaktiven Substanzen mit anderen Stoffen).
In einer Pressemitteilung protestiert der Verband aktiver
Pharmaunternehmen (VAP) massiv gegen die Entscheidung des
Bundesausschusses und beklagt, daß die betroffenen
Pharmafirmen bisher weder offiziell informiert noch zu
Stellungnahmen aufgefordert wurden. Vorbehaltlich einer
Zustimmung durch den Bundesgesundheitsminister soll die
Änderung der Arzneimittelrichtlinien am 23. Februar in
Kraft treten. Nach Meinung des VAP komme diese Änderung
de facto einer Aberkennung der Zulassung
gleich".
Auch die Phytopharmakahersteller wehren sich gegen die
Ausgrenzungsversuche, die nach ihrer Meinung in erster
Linie die Phytopharmaka treffen werden. Die Maßnahme sei
ein schwerwiegender Eingriff in die Therapiefreiheit.
Für Ärzte für Naturheilverfahren komme diese Maßnahme
fast einem Berufsverbot gleich. Dr. Michael A. Popp,
Geschäftsführer der Bionorica GmbH, betonte in einem
Podiumsgespräch in Neumarkt, die Verordnung pflanzlicher
und homöopathischer Arzneimittel belaste die Kassen
kaum, wenn man die sehr hohe Zuzahlung der Patienten zu
den Präparaten sowie den Kassenrabatt abziehe. Eine
Ausgrenzung der Phytotherapeutika aus der Erstattung
bedeute letztlich eine massive Verteuerung des
Gesundheitswesens, da Arzneimittel mit Indikationen wie
Sinusitis, Bronchitis, Prostata-Erkrankungen und anderen
nicht mehr rechtzeitig und adäquat eingesetzt würden.
PZ-Artikel von der Redaktion
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