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Schweizer Kasse testet Versand von Arzneimitteln

Datum 03.02.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Schweizer Kasse testet Versand von Arzneimitteln

  Die Schweizer Krankenversicherung Helsana will ab April 1997 Medikamente direkt an die Versicherten versenden. Trotz wenig eindeutiger Rechtslage wollen die Behörden das Projekt nicht stoppen. Die eidgenössischen Apotheker bezweifeln, daß diese Distributionsform einen Vorteil hat.

Ziel des Versandhandels sei nicht, die Apothekenlandschaft zu zerstören, sagte Dr. Christian Köpe, Leiter Managed Care bei der Helsana, auf einer Forum-Konferenz am 31. Januar in Basel. Vielmehr solle durch die Erprobung des Versandhandels die Pluralität der Arzneimittelvertriebswege erhöht werden und über den Wettbewerb mehr Effizienz erreicht werden. Unter dem Namen Mediservice hat seine Versicherung ein Versandhandelsmodell vorbereitet, das in zwei Monaten im Schweizer Kanton Solothurn starten soll.

In der Schweiz ist die Arzneimitteldistribution auf kantonaler Ebene geregelt, ein nationales Gesetz wie in der Bundesrepublik gibt es nicht. In einigen Kantonen, etwa Solothurn, fehlt eine Regelung zum Versandhandel. Dies will die Helsana jetzt für einen Modellversuch ausnutzen. Mediservice soll nach den Angaben des Geschäftsführenden Direktors, Jean Pierre Krähenbühl, nicht nur Arzneimittel versenden, sondern seine Versicherten auch telefonisch beraten. Dazu seien eigens Apotheker eingestellt worden, die gratis Auskunft über Medikamente geben. Der Versand der Arzneimittel erfolgt über die Schweizer Post. Mediservice werde das gesamte Arzneimittelsortiment führen, kündigte Krähenbühl an. Nach seinen Berechnungen könnten durch Mediservice die Arzneimittelkosten um 10 bis 15 Prozent gesenkt werden.

Große Skepsis bei Schweizer Apothekern

Diese Erwartungen hält Dr. Max Brentano-Motta, Präsident des Schweizer Apothekervereins (SAV), für völlig unrealistisch. Einsparungen in der Größenordnung seien nur zu erzielen, wenn die Versandapotheke nur finanziell attraktive Medikamente distribuiere. In erster Linie spreche aber die Arzneimittelsicherheit gegen den Versandhandel. Ohne den Apotheker als Ansprechpartner sinke die Effizienz einer Medikation drastisch. Es bestehe die berechtigte Sorge, daß noch mehr Medikamente nicht oder falsch dosiert eingenommen würden (heute bereits 40 bis 50 Prozent). Zum persönlichen Kontakt zwischen Patienten und Apotheker gebe es keine Alternative.

Die eidgenössischen Behörden scheinen das Projekt erst einmal beobachten zu wollen. Sie sehen zwar Probleme beim Versandhandel, sie sind aber bis zum Inkrafttreten eines Schweizer Heilmittelgesetzes nicht zuständig für die Arzneimitteldistribution. Wie Alfred Jost von der Interkantonalen Kontrollstelle für Arzneimittel (IKS) mitteilte, ist mit dem Heilmittelgesetz nicht vor dem Jahr 2002 zu rechnen. Bis dahin plädiert die IKS für eine restriktive Haltung der Kantone gegenüber dem Versandhandel mit Medikamenten. Die aktuelle Rechtslage gebe keinen Anhaltspunkt dafür, daß Versandapotheken zulässig seien.

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BfS) betrachtet den Modellversuch in Solothurn trotz der unklaren Rechtslage offensichtlich mit Interesse. Zwar betonte auch Dr. Markus Moser vom BfS, daß die Arzneimittelsicherheit im Mittelpunkt aller Überlegungen stehe, blockieren will sein Amt die Mediservice aber nicht, was auch erst nach dem Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes möglich sein dürfte.

Moser hält es für durchaus sinnvoll, den Direktversand in einem Modellversuch zu erproben. Die Teilnahme der Versicherten an dem Projekt müsse aber freiwillig sein. Es sei denkbar, daß die Distributionsform kostengünstiger und genauso sicher wie die Abgabe über die Apotheke sei. Er forderte deshalb eine Evaluation des Versuches. Moser machte aber auch klar, daß er nichts von einem Versandhandel halte, der nur finanziell attraktive Medikamente auf den Postweg bringt. Versandapotheken seien nur dann sinnvoll, wenn sie die Kosten insgesamt senken, Rosinenpickerei nütze niemandem.

PZ-Artikel von Daniel Rücker, Basel
   

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