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AOK drängt auf Positivliste

17.01.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

AOK drängt auf Positivliste

von Karl H. Brückner, Berlin

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen haben eine "zügige Umsetzung" der Liste erstattungsfähiger Arzneimittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefordert. Die Positivliste ist zwar Bestandteil der am 1. Januar in Kraft getretene GKV-Reform 2000, kann aber nur mit Zustimmung des Bundesrates in die Praxis umgesetzt werden. Obwohl in der von den Opposition dominierten Länderkammer zur Zeit keine Mehrheit erkennbar ist, drängen die Ortskrankenkassen auf Tempo.

Nach Ansicht von Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, hat die Koalition mit der Positivliste die Voraussetzung für mehr Qualität in der Pharmakotherapie geschaffen. Ein Eingriff in die Therapiefreiheit der Ärzte sei damit jedoch nicht verbunden. Die Positivliste sei auch "nicht automatisch ein Sparinstrument in der Hand der GKV", helfe aber "knappe Ressourcen sinnvoll und wirksam einzusetzen".

Ein "ärgerlicher Zustand" ist für den Verbandschef, dass von den etwa 45.000 in Apotheken erhältlichen Präparaten "rund die Hälfte nicht über eine staatliche Zulassung nach medizinischen Standards" verfüge. Gemeint sind damit vor allem ältere Arzneimittel, die sich in der Nachzulassung befinden oder eine fiktive Zulassung haben, aber dennoch verkehrsfähig sind. Mittelfristig würde eine Positivliste "den deutschen Medikamentendschungel lichten", so die Hoffnung der AOK. Unter diesem Aspekt sei die Liste auch im Interesse eines aktiven Verbraucherschutzes notwendig.

"Die schiere Menge" der hierzulande angebotenen Arzneimittel bürge nicht für Qualität, meint die AOK und verweist auf zwei Länder mit Positivlisten: In Österreich gebe es nur rund 11.000 Präparate, in den Niederlanden seien 9900 Medikamente zugelassen.

Bei diesem Vergleich des AOK-Bundesverbandes wird allerdings nicht die unterschiedliche amtliche Zählweise berücksichtigt. So wird in Deutschland nicht nur jeder Handelsname, sondern von jedem Handelsnamen auch jede Darreichungsform und jede Wirkstärke als ein Arzneimittel erfasst. Ein Beispiel für die sich daraus ergebenden Verzerrungen ist nach Angaben des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) ein Vergleich zwischen Deutschland und Großbritannien: Würde im Königreich, wo es nach offizieller Zählart zirka 4000 verschreibungspflichtige Präparate gebe, nach deutscher Zählweise verfahren, so wären dort 48.000 Medikamente auf dem Markt. Die Annahme, hierzulande gebe es weit mehr Arzneimittel als in anderen europäischen Ländern, sei ein Vorurteil, stellt der VFA fest. Top

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