Politik
Dr. Hartmut
Schmall als BAK-Präsident wiedergewählt
Die
Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat
in ihrer Sitzung am 26. November Dr. Hartmut Schmall,
Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz,
einstimmig als BAK-Präsident bestätigt. Schmall wertete
das "eindrucksvolle Ergebnis" als
Vertrauensbeweis und Ansporn, die künftigen Aufgaben
noch akzentuierter als bisher wahrzunehmen. Dr. Hermann
Vogel, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer,
ist mit 100 Prozent der Stimmen als Vize-Präsident
wiedergewählt worden.
Zum 1. Beisitzer ist Hans Knoll, Präsident der
Sächsischen Landesapothekerkammer, mit 76 Prozent der
Stimmen gewählt worden. Zum 2. Beisitzers fiel die Wahl
einstimmig auf Magdalene Linz, Vizepräsidentin der
Apothekerkammer Niedersachsen. Linz sei eine
"Galionsfigur für die Apothekenmitarbeiter, die
durch ihre Person ihre Interessen im BAK-Vorstand
vertreten wissen, kommentierte Dr. Herbert Gebler seinen
Wahlvorschlag. Auf Dr. Franz-Josef Schulte-Löbbert,
Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein, als 3.
Beisitzer entfielen 87 Stimmen. Rita Meisterjahn,
Christiane Engel und Gerd Haese standen nicht mehr für
die Wahl in den BAK-Vorstand zur Verfügung. Für
ABDA-Präsident Klaus Stürzbecher ist das eindeutige
Ergebnis ein Beweis des Zusammenhalts in der
Apothekerschaft. Er wünschte dem BAK-Präsidenten Glück
und Erfolg in der Arbeit zum Wohle der Apothekerschaft.
Vor der Wahl hatte Schmall einen Rückblick über die
vergangene vierjährige Legislaturperiode gegeben. Unter
anderem konnte die Verbandsklage gegen die ABDA
erfolgreich abgewehrt werden, ebenso wie Bestrebungen,
Kettenapotheken zu betreiben. Die
Apothekenbetriebsordnung ist in dieser Zeit novelliert
worden. Verschiedene Themen im Zusammenhang mit dem
Apothekengesetz, wie zuletzt die Frage der
Zytostatikaherstellung in öffentlichen Apotheken oder
die Versorgung von Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen
mit Arzneimitteln sind diskutiert worden.
Schmall erinnerte daran, daß nach dem Desaster des
Gesundheitsstrukturgesetzes das ABDA-Konzept "Zur
Verbesserung der Arzneimittelversorgung - mehr
Verantwortung für die Apotheker" verabschiedet
wurde. Im Zuge der Umsetzung der gesundheitspolitischen
Ziele hatte die ABDA im Oktober 1994 ein viel beachtetes
Symposium zu Pharmaceutical Care veranstaltet. Weitere
Themen waren die Arzt/Apotheker-Gesprächskreise, die
Transparenzdatenbank, verstärkte Fortbildung in der
Selbstmedikation sowie Fragen der Ausbildung von PKA und
die Neuordnung der Approbationsordnung.
Zu den künftigen Aufgaben der Bundesapothekerkammer
werden nach Schmalls Worten neben dem Ausbau der
Qualitätssicherung die Festigung der Position des
Apothekers gehören. Es werde nicht genügen, das
ABDA-Konzept umzusetzen. Es müsse vielmehr
weiterentwickelt und an veränderte Bedingungen angepaßt
werden. Darüber hinaus müsse auf der Grundlage des
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu den
Werbemöglichkeiten für Apotheker die Berufsordnung
überdacht werden.
PZ-Artikel von Gisela Stieve, Eschborn
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