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Verbände wollen AMR am liebsten einstampfen

02.11.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Verbände wollen AMR am liebsten einstampfen

Den 9. Bonner Dialog, veranstaltet am 2. November von Forum-Institut für Management, nutzten Vertreter der Industrieverbände, um ihre Kritik und Bedenken am Arzneimittelrichtlinien-Entwurf zu erneuern. Professor Dr. Wolfgang Brech, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arzneimittelrichtlinien (AMR) verteidigte die untergesetzliche Norm als geeignetes Instrument, die Arzneimitteltherapie zu rationalisieren.

Dr. Bernd Eberwein, Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH), forderte, den Richtlinienentwurf zurückzunehmen oder zumindestens noch eine mündliche Anhörung anzusetzen. Unter anderem sei bedenklich, daß in dem Entwurf der Begriff des therapeutischen Nutzens, der wichtiger sei als die Kosten, nicht mehr vorkomme. Darüber hinaus seien in unverantwortlicher Absicht die besonderen Therapierichtungen überproportional betroffen. Wegen fehlender Differenzierungen werde es zu Verordnungsausschlüssen kommen.

Für den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bezweifelte Peter Dewein, daß sich der Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen ausreichend mit den Stellungnahmen der Verbände – sie füllen an die 40 Aktenordner – befaßt habe. Von den Verordnungsausschlüssen seien ältere und multimorbide Patienten besonders stark betroffen. Durch Eigenleistungen ohnehin überdurchschnittlich belastete soziale Gruppen würden noch zusätzlich belastet. Dewein wies darauf hin, die AMR die Vernetzung bremsen, hausarztfeindlich seien, Neuentwicklungen und Innovationen behindern sowie negative Auswirkungen auf den Pharmastandort Deutschland hätten. Er riet, die AMR einzustampfen.

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) ist der Auffassung, daß die Bewertung des therapeutischen Nutzens durch den Bundesausschuß unzulässig sei: Für Entscheidungen zur Wirksamkeit eines Arzneimittels seien BfArM und EMEA zuständig, der auf den Grad der Wirksamkeit bezogene therapeutische Nutzen sei mit der Zulassung gegeben, und Zweit- und Parallelprüfungen von zugelassenen Arzneimitteln seien weder gesetzlich gewollt noch zulässig. Dr. Ulrich Vorderwülbecke kritisierte, daß die Verordnungsausschlüsse und –einschränkungen unübersichtlich und mißverständlich seien. Deren Begründungen seien außerdem pauschal und nichtssagend.

Der Arbeitsausschuß-Vorsitzende ist davon überzeugt, daß viele Kritiker des AMR-Entwurfes den Text nicht richtig gelesen und damit fehlinterpretiert hätten. Therapiefreiheit und der Nutzen des Patienten stünden im Mittelpunkt der Überlegungen. Trotz des Rückgangs der Verschreibungen von Venentherapeutika um 20 Prozent habe er nicht den Eindruck, daß die Deutschen zu Venenkrüppeln geworden seien. Gut konzipierte Richtlinien könnten sogar eine Positivliste ersetzen. Wenn eine "grüne Positivliste" entwickelt würde, hätte die den Umfang der Roten Liste, meinte Brech. Innovationen würden nicht verhindert.

Aus der Sicht der Krankenkassen stellte Wolfgang Kaesbach, BKK-Bundesverband, klar, daß es laut Verfahrensordnung kein Recht auf mündliche Anhörung gebe. Der Arbeitsausschuß wolle den Entwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen dem Bundesausschuß am 18. Dezember zur Genehmigung vorlegen. Ausdrücklich lobte Kaesbach die Stellungnahme des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) als konstruktiv und lobenswert. Bei den Industrieverbänden sei der Umfang der Stellungnahmen umgekehrt proportional zu deren Bedeutung ausgefallen.

PZ-Artikel von Gisela Stieve, Königswinter

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