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Dreßler für Erhöhung des Apothekenrabattes

07.10.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Dreßler für Erhöhung des Apothekenrabattes

  Der SPD-Sozialexperte Rudolf Dreßler fordert, den Apothekenrabatt für Krankenkassen zu erhöhen. Dadurch ließen sich Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 170 Millionen DM jährlich realisieren. In einem Entwurf für ein Sofortprogramm zur finanziellen Stabilisierung der GKV bekräftigt Dreßler zudem die sozialdemokratische Forderung nach Einführung einer gesetzlichen Arzneimittelpositivliste. Sie würde die Versorgungsqualität in einem sechs Milliarden DM umfassenden Marktsegment verbessern.

Die GKV-Ausgaben für Medikamente ließen sich durch eine Positivliste um mindestens zwei Milliarden DM reduzieren. Angesichts des in diesem Jahr drohenden Zehn-Milliarden-DM-Defizits in der GKV müßten darüber hinaus weitere Einsparpotentiale genutzt werden. Dreßlers Konzept sieht deshalb unter anderem vor:

O Überschreitungen der Arzneimittelbudgets seien von den Vertragsärzten konsequent auszugleichen. Einen nachträglichen Verzicht auf Regresse wie in der Vergangenheit dürfe es nicht mehr geben.
O Ein Globalbudget für die GKV-Ausgaben ab Januar 1997, das sich an der Einnahmeentwicklung der Kassen orientiert.
O Die Patienten müssen jede einzelne Leistung, die niedergelassene Ärzte und Zahnärzte erbringen, schriftlich quittieren. Die Patientenchipkarte wird so verändert, daß sie ohne hausärztliche Überweisung nur einen direkten Facharztbesuch je Quartal ermöglicht - bestimmte Facharztgruppen sollen hiervon ausgenommen werden.
O Vorbereitungen zum Abbau von 40 000 Klinikbetten und für die weitere Verkürzung der Verweildauer seien unverzüglich zu treffen.
O Rücknahme der Krankengeldkürzung um zehn Prozent. Mehrausgaben: 1,85 Milliarden DM.
O Aufhebung der Lohnkürzung im Krankheitsfall. Mehreinnahmen: eine Milliarde DM.
O Erhöhung der Versicherungspflicht und der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung: Die Mehreinnahmen von 10,8 Milliarden DM werden als Beitragssatzsenkung in Höhe von 0,6 Prozent an alle Versicherten zurückgegeben. Gleiches gilt für die Einführung der Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte. Die Mehreinnahmen von 1,8 Milliarden DM entsprächen 0,1 Beitragsatzpunkten. Angesichts des unumgänglichen Defizitausgleichs führe das Sofortprogramm allerdings nur zu einer Beitragsatzentlastung von 0,3 Prozentpunkten.

PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn    

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