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Apotheker unterstützen Entwurf zur AMG-Novelle

15.09.1997  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Apotheker unterstützen Entwurf
zur AMG-Novelle

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände befürwortet den Entwurf zur 8. AMG-Novelle, der eine Verankerung des Versandhandelsverbotes im Arzneimittelgesetz vorsieht. Damit bekräftige die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegenüber diesem Vertriebsweg, konstatierte ABDA-Präsident Hans-Günter Friese auf einer Pressekonferenz im Rahmen des 23. Fortbildungskongresses in Westerland. Bislang wurde der Versand von Arzneimitteln lediglich durch die Apothekenbetriebsordnung untersagt.

Gesundheitsminister Horst Seehofer habe in der Vergangenheit immer wieder betont, daß der Versand von Arzneimitteln eine zeitnahe Beratung der Patienten ausschließe. Mit der 8. AMG-Novelle folgte diesen Äußerungen nun eine klare Rechtsvorschrift, kommentierte Friese. Im persönlichen Gespräch mit Vertretern der Apothekerverbände habe ein Sprecher des Ministeriums erklärt, mit der Novelle solle auch ein klares Zeichen für internationale Gespräche gesetzt werden.

Friese wies darauf hin, daß nationale Regelungen nicht ausreichten, da eine große Zahl der Arzneimittelversender vom Ausland aus operierten und ihre Waren über elektronische Medien anbieten. Exakte Zahlen, in welchem Ausmaß Arzneimittel über das Internet bestellt werden, lägen allerdings nicht vor. In jedem Falle werde sich die ABDA auch weiterhin zumindest für eine internationale Ächtung des Arzneimittelversandhandels einsetzen. Ein internationales Verbot hält Friese allerdings auf absehbare Zeit für unrealistisch.

Bei der Wahl ihrer Marketingstrategien sind Online-Anbieter oft nicht wählerisch. Im Internet werde häufig mit Indikationen geworben, für die das angepriesene Medikament keine Zulassung habe, beklagte Professor Dr. Rainer Braun, ABDA - Geschäftsführer Pharmazie. Zum Teil seien dies hochwirksame Präparate mit einer geringen therapeutischen Breite. Die Gefahren seien für den uninformierten Anwender nicht abzuschätzen.

Ärzte interessieren sich stärker für gemeinsames Richtgrößenmanagement

In Bezug auf ein gemeinsames Richtgrößenmanagement hat Friese einen Stimmungsumschwung bei den Ärzten festgestellt. Das Angebot der Apotheker, gemeinsam das Verordnungverhalten zu analysieren, werde von vielen Medizinern mittlerweile begrüßt. Unterstützung erhalten die Apotheker hierbei in Zukunft vom Apothekenrechenzentrum (ARZ) Haan, das in einem Schreiben angeboten hat, die Verordnungen von jeweils bis zu drei Ärzten pro Apotheke nach dem ATC (Anatomisch-therapeutisch-chemisch)-Code auszuwerten und dem Apotheker zur Verfügung zu stellen. Berücksichtigt werden alllerdings nur die in der eigenen Apotheke eingelösten Rezepte. Voraussetzung für eine solche Auswertung durch das ARZ ist selbstverständlich das Einverständnis des Arztes.

PZ-Artikel von Daniel Rücker, Westerland Top

 

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