Politik
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
befürwortet den Entwurf zur 8. AMG-Novelle, der eine Verankerung des
Versandhandelsverbotes im Arzneimittelgesetz vorsieht. Damit bekräftige
die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegenüber diesem
Vertriebsweg, konstatierte ABDA-Präsident Hans-Günter Friese auf einer
Pressekonferenz im Rahmen des 23. Fortbildungskongresses in Westerland.
Bislang wurde der Versand von Arzneimitteln lediglich durch die
Apothekenbetriebsordnung untersagt.
Gesundheitsminister Horst Seehofer habe in der Vergangenheit immer wieder
betont, daß der Versand von Arzneimitteln eine zeitnahe Beratung der Patienten
ausschließe. Mit der 8. AMG-Novelle folgte diesen Äußerungen nun eine klare
Rechtsvorschrift, kommentierte Friese. Im persönlichen Gespräch mit Vertretern der
Apothekerverbände habe ein Sprecher des Ministeriums erklärt, mit der Novelle
solle auch ein klares Zeichen für internationale Gespräche gesetzt werden.
Friese wies darauf hin, daß nationale Regelungen nicht ausreichten, da eine große
Zahl der Arzneimittelversender vom Ausland aus operierten und ihre Waren über
elektronische Medien anbieten. Exakte Zahlen, in welchem Ausmaß Arzneimittel
über das Internet bestellt werden, lägen allerdings nicht vor. In jedem Falle werde
sich die ABDA auch weiterhin zumindest für eine internationale Ächtung des
Arzneimittelversandhandels einsetzen. Ein internationales Verbot hält Friese
allerdings auf absehbare Zeit für unrealistisch.
Bei der Wahl ihrer Marketingstrategien sind Online-Anbieter oft nicht wählerisch. Im
Internet werde häufig mit Indikationen geworben, für die das angepriesene
Medikament keine Zulassung habe, beklagte Professor Dr. Rainer Braun, ABDA -
Geschäftsführer Pharmazie. Zum Teil seien dies hochwirksame Präparate mit einer
geringen therapeutischen Breite. Die Gefahren seien für den uninformierten
Anwender nicht abzuschätzen.
Ärzte interessieren sich stärker für gemeinsames Richtgrößenmanagement
In Bezug auf ein gemeinsames Richtgrößenmanagement hat Friese einen
Stimmungsumschwung bei den Ärzten festgestellt. Das Angebot der Apotheker,
gemeinsam das Verordnungverhalten zu analysieren, werde von vielen Medizinern
mittlerweile begrüßt. Unterstützung erhalten die Apotheker hierbei in Zukunft vom
Apothekenrechenzentrum (ARZ) Haan, das in einem Schreiben angeboten hat, die
Verordnungen von jeweils bis zu drei Ärzten pro Apotheke nach dem ATC
(Anatomisch-therapeutisch-chemisch)-Code auszuwerten und dem Apotheker zur
Verfügung zu stellen. Berücksichtigt werden alllerdings nur die in der eigenen
Apotheke eingelösten Rezepte. Voraussetzung für eine solche Auswertung durch
das ARZ ist selbstverständlich das Einverständnis des Arztes.
PZ-Artikel von Daniel Rücker, Westerland
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