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Pharmafirmen attackieren Bundesausschuß

Datum 10.08.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Pharmafirmen attackieren Bundesausschuß

Mit allen zur Verfügung stehenden politischen und juristischen Mitteln will der Bundesfachverband der Arzneimittelhersteller (BAH) gegen den Entwurf der Arzneimittel-Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen vorgehen. Das kündigte BAH-Hauptgeschäftsführer Mark Seidscheck auf einem Symposion seiner Organisation in Bonn an. Erste Kontakte mit Politikern ließen bereits jetzt erkennen, daß der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form vermutlich keinen Bestand haben werde.

Der FDP-Parlamentarier Dieter Thomae, Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses, machte auf der Veranstaltung aus seinen Vorbehalten gegen die Intentionen des Bundesausschusses unter Staatssekretär a. D. Karl Jung keinen Hehl. Keinesfalls dürften sich die Richtlinien zu einem zweiten Zulassungsverfahren für Medikamente entwickeln. Aus gutem Grund habe die Regierungskoalition die seinerzeit im Sozialgesetzbuch V enthaltenen Vorschriften über die Arzneimittel-Positivliste wieder gestrichen.

Die Bonner Regierungskoalition werde sehr genau darauf aufpassen, daß der empfehlende Charakter der Richtlinie gewahrt bleibe. Es gebe keinen Beweis dafür, so der liberale Politiker weiter, daß wie auch immer geartete Medikamentenlisten mit Ausschlußcharakter kostendämpfend wirkten. Nur weil die Auswahl an verordnungsfähigen Präparaten kleiner werde, gehe damit nicht automatisch ein Spareffekt einher. Dazu Dieter Thomae: "Es werden dann manchmal lediglich teurere Medikamente eingenommen."

Thomae warnte davor, verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber den Befugnissen des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen einfach vom Tisch zu wischen. Den definitiven Ausschluß von Arzneimitteln aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung dürfe sehr wahrscheinlich nur der Gesetzgeber vornehmen. Das Selbstverwaltungsgremium könne das gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot wohl nur mit Vorgaben empfehlenden Charakters konkretisieren.

Für den Fall eines Wahlsieges der Regierungskoalition am 27. September kündigte der Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses schon jetzt eine "intensive Diskussion" zwischen CDU/CSU und FDP darüber an, wie das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Konzentration auf das medizinisch Notwendige sinnvollerweise mit dem Grundsatz der Therapiefreiheit zu koppeln sei. Gleichzeitig gehe es dann auch um die Frage, wer darüber letztlich zu befinden habe.

Der Staatsrechtler Matthias Cornils von der Universität Bonn erneuerte die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorgehen des Bundesausschusses. Den Arzneimittel-Richtlinien komme der Charakter einer "untergesetzlichen Norm" zu. Sie habe "Verbindlichkeitsanspruch" gegenüber verordnenden Vertragsärzten und Versicherten. Es gebe keine rechtliche Handhabe dafür, daß der Gesetzgeber eine primär ihm anvertraute Rechtssetzungsaufgabe auf andere staatliche oder gar außerstaatliche Stellen abwälzen dürfe.

PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn
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