Pharmazeutische Zeitung online

Bundesausschuß: Potenzmittelnicht auf Krankenschein

03.08.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Bundesausschuß: Potenzmittel
nicht auf Krankenschein

Der Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen hat erstmals nach der Gesundheitsreform eine für Patienten und Leistungserbringer im Gesundheitswesen bindende Entscheidung getroffen - wenn der Bundesgesundheitsminister zustimmt: Alle Arzneimittel zur Behebung der erektilen Dysfunktion dürfen von den Krankenkassen nicht erstattet werden. Außerdem: Die Anhörungsfrist über die neuen erweiterten Arzneimittel-Richtlinien läuft bis zum 14. August. Dann werden weitere Arzneien nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden dürfen.

Bisherige Angriffe gegen den Entwurf der Arzneimittel-Richtlinien, die vor allem von den Verbänden der Pharmaunternehmen geführt wurden, hat der Bundesausschuß massiv zurückgewiesen. In einer öffentlichen Erklärung betonte Ausschußvorsitzender Staatssekretär a. D. Karl Jung,nur das Wirtschaftlichkeitsgebot sei noch mehr als bisher konkretisiert worden. Eine wirtschaftliche Verordnungsanleitung aber führe automatisch zu Verordnungseinschränkungen.

Ausgeschlossen würden lediglich Arzneimittel, bei denen entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ein vergleichbarer Behandlungserfolg auch durch andere Maßnahmen erreicht wurde. Ebenfalls sei zu prüfen, ob die Arzneiverordnung dem Erfordernis der Wirksamkeit und Qualität entspreche.

Jung: "Solche Abwägungen waren zu treffen bei Venentherapeutika zur topischen und systemischen Anwendung, bei festen Kombinationen von Rheumamitteln und entzündungshemmenden Stoffen. Dies gilt für Rheumamittel zur äußeren Anwendung und für Mittel zur Behandlung von Sportverletzungen. Gleiche Überlegungen sind bei Antidementiva (Nootropika) zu treffen." Immerhin: Bei den letzteren muß ein erfolgsdokumentierter Therapieversuch von 12 Wochen eine weitere Behandlung begründen. Unter den Ausschluß fallen topische Antihistaminika und andere Wirkstoffe.

Das seien keine weiteren Verordnungsausschlüsse und -einschränkungen, sondern Konkretisierungen, so der Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen. Der Arzt erhalte lediglich ein neues und übersichtliches Instrument für seine Verordnungen.

Wegen der wahrscheinlich schon im September vorliegenden europäischen Zulassung von Viagra hat der Bundesausschuß bereits jetzt einen Beschluß gefaßt. Danach sind alle Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und Mittel, die der Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz dienen, nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu verordnen. Das gilt auch für Mittel, die bisher schon verordnet wurden. Die Wirksamkeit des Mittels Viagra wird zwar als gegeben vorausgesetzt. Aber: "Nach der Definition des Krankheitsbegriffes setzt eine den Versicherungsfall auslösende Krankheit unter anderem einen regelwidrigen Körper- und Geisteszustand voraus, der behandlungsbedürftig ist."

Bei erektiler Dysfunktion handelt es sich aber lediglich um ein Symptom, dessen vielfältige Ursachen sowohl im psychischen als auch im organischen Bereich liegen und Begleit- oder Folgeerscheinung einer Krankheit, aber auch des natürlichen Alterns sein kann. Ebenso kann sie, als Nebenwirkung von Medikamenten auftreten." Das Wirtschaftlichkeitsgebot lasse sich dabei nicht sachgerecht handhaben. Die erektile Dysfunktion werde von den Betroffenen subjektiv sehr unterschiedlich bewertet. Hier trete der private Lebensbereich prägend in den Vordergrund.

PZ-Artikel von Rainer Vollmer, Bonn
Top

© 1997 GOVI-Verlag
E-Mail:
redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa