Pharmazeutische Zeitung online

Patientenwille bei Sterbehilfe entscheidend

27.07.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Patientenwille bei Sterbehilfe entscheidend

Lebenserhaltende ärztliche Behandlungen können auch dann abgebrochen werden, wenn dies nicht dem aktuell formulierten, sondern "dem zuvor geäußerten und mutmaßlichen Willen" des Patienten entspricht. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main Anfang vergangener Woche in einem Einzelfall entschieden. Die Entscheidung darüber müsse aber ein Vormundschaftsgericht treffen, nachdem es den mutmaßlichen Patientenwillen ermittelt habe.

Obwohl die Richter damit - entgegen anderslautenden Einschätzungen - nicht Neuland betreten haben, hat das Urteil in Bonn heftige politische Reaktionen ausgelöst. Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) sprach sich gegen "jegliche Beteiligung des Staates an Sterbehilfe" aus. In Fragen des Lebensschutzes sei er "Fundamentalist". Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Rupert Scholz kritisierte die Entscheidung. Sie sei "unakzeptabel", sagte der Jurist. Herta Däubler-Gmelin, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Schattenjustizministerin in Gerhard Schröders Wahlkampfmannschaft, wandte ein, daß damit ein "Tor zum Mißbrauch" geöffnet werden könnte. Ähnlich kritisch äußerte sich auch die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Knoche.

Zustimmung kam dagegen von Vertretern der Ärzteschaft, vom FDP-Bundestagsabgeordneten Hildebrecht Braun und von der Gesellschaft für humanes Sterben. Sie werteten das OLG-Urteil als Schritt zu mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten und als Stärkung des Patientenwillens. Braun sprach sich allerdings auch für eine gesetzliche Regelung aus. "Wir können uns als Volksverteter nicht länger um dieses Thema drücken und eine gesellschaftlich so relevante Frage immer wieder auf die Gerichte abschieben, obwohl wir wissen, daß viele Menschen unter zum Teil erbärmlichen Bedingungen in deutschen Krankenhäusern sterben müssen", gab der Liberale zu bedenken.

In dem Urteil geht es um eine 85jährige Frau, die nach einem schweren Hirninfarkt seit Ende vergangenen Jahres in einem Frankfurter Krankenhaus im Koma liegt und künstlich ernährt wird. Eine Besserung ihres Zustandes ist nach ärztlichem Ermessen ausgeschlossen. Wegen der starken Hirnschäden werde die Patientin niemals wieder ein bewußtes und selbstbewußtes Leben führen können, bestätigen die vorliegenden Gutachten. Die Tochter der Patientin hatte deshalb beim Vormundschaftsgericht beantragt, dieses möge zustimmen, daß die künstliche Ernährung abgebrochen wird. Ihre Mutter habe mehrfach, zuletzt im Dezember 1997, nachdrücklich darum gebeten, sie im Fall einer schweren Erkrankung und Bewußtlosigkeit nicht künstlich am Leben zu erhalten, sondern sterben zu lassen.

Das Vormundschaftsgericht und das Landgericht Frankfurt lehnten den Antrag der Tochter mit der Begründung ab, der beabsichtigte Behandlungsabbruch wäre die "gezielte Herbeiführung des Todes". Dieser Interpretation ist jedoch das OLG Frankfurt nicht gefolgt und hat betont, daß es auf den Willen des Patienten ankommt. Wenn eine schriftliche Verfügung (Patiententestament) nicht vorliege, müsse der mutmaßliche Wille des Patienten erforscht werden. Die Richter haben deshalb die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und den Fall an das Vormundschaftsgericht zurückverwiesen.

Das OLG Frankfurt hat damit ebenso geurteilt, wie zuvor in ähnlichen Fällen andere Oberlandesgerichte. Die jüngste Entscheidung liegt auch völlig auf der Linie einer damals Aufsehen erregenden Strafsache, die der Bundesgerichtshof vor Jahren zu behandeln hatte ("Kemptener Fall", BFGH 13. September 1994, Az.: 1 StR 357/94 - LG Kempten). Damals waren der behandelnde Arzt und der Sohn einer Patientin wegen versuchten Totschlags angeklagt, weil sie die künstliche Ernährung der irreversibel schwer erkrankten Frau, die im Koma lag, abbrechen wollten.

Der BGH kam damals bereits zu dem Schluß, daß der mutmaßliche Wille der Patientin erforscht werden müsse, was die Vorinstanz nicht getan hatte. Der an das Landgericht zurückverwiesene Fall endete schließlich mit einem Freispruch.

PZ-Artikel von Karl H. Brückner, Bonn
Top

© 1997 GOVI-Verlag
E-Mail:
redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa