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Mehr Sicherheit bei Blut- und Plasmaspenden

13.07.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Mehr Sicherheit bei Blut- und Plasmaspenden
PZ-Interview

Das Transfusionsgesetz ist am 7. Juli 1998 in Kraft getreten. Die Ereignisse um HIV-verunreinigte Blutprodukte Anfang der 80er Jahre waren 1994 von einem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages mit dem Ergebnis aufgearbeitet worden, das Blutspende- und Transfusionswesen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Damit sollte ein Beitrag zu mehr Sicherheit und Berechenbarkeit geleistet werden. Die PZ befragte Regierungsdirektor Friedger von Auer, Leiter des Referats Blut und Blutprodukte im Bundesgesundheitsministerium, nach den Inhalten des Gesetzes.

PZ: Der Bundestag hatte sich die Forderung des Untersuchungsausschusses nach einer gesetzlichen Regelung zu eigen gemacht. Welche Ziele hat das nun geltende Transfusionsgesetz?

von Auer: Das Transfusionsgesetz, das es erstmals in der Bundesrepublik Deutschland gibt, verfolgt vor allem das Ziel, Grundsätze und konkrete Handlungsziele festzulegen, die einen klaren Rahmen für die Blut- und Plasmaspende bilden und die Blutprodukte sicherer machen. Außerdem wird durch Vorschriften zur Qualitätssicherung der Standard für die Anwendung von Blutprodukten verbessert. Hierzu gehört besonders die Verpflichtung zur chargenbezogenen Dokumentation in den Krankenhäusern und das Verfahren zur Rückverfolgung der Blutprodukte bei unerwünschten Ereignissen. Außerdem wird gezielt die Selbstversorgung mit Blut und Plasma gefördert.

PZ: Wie gewährleistet das Gesetz, daß nur gesunde Spender zur Spendeentnahme zugelassen werden?

von Auer: Zunächst verlangt das Gesetz, daß jede Spendeeinrichtung eine medizinische Leitung hat. Hierfür müssen ein approbierter Arzt oder eine approbierte Ärztin zur Verfügung stehen. Diese müssen die erforderliche Sachkunde besitzen, wie sie von der medizinischen Wissenschaft verlangt wird. Dann stellt das Gesetz klar, daß die Spender nur freigegeben werden dürfen, wenn ihre Tauglichkeit von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt worden ist. Darüber hinaus fordert das Gesetz ausdrücklich, daß alle Spender mindestens auf HIV- und Hepatitis-Infektionsmarker getestet werden. Weitere Marker können durch Richtlinien der Bundesärztekammer oder durch Anordnung des Paul-Ehrlich-Instituts, der zuständigen Bundesoberbehörde, vorgegeben werden. Schließlich müssen die Entnahme der Spenden und die erforderlichen Laboruntersuchungen quantifiziert und nach den neuesten Erktenntnissen der medizinischen Wissenschaft erfolgen.

PZ: Sie haben das Verfahren der Rückverfolgung von Blutprodukten erwähnt. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

von Auer: Wichtigste Voraussetzung ist, daß die Blutprodukte ordnungsgemäß dokumentiert werden. Das betrifft nicht nur die Anwendung am Patienten im Krankenhaus. Das Gesetz verlangt die chargenbezogene Dokumentation auch auf den verschiedenen Handelsstufen. Deshalb werden in den §§ 35 bis 37 des Gesetzes die Betriebsverordnungen für die pharmazeutischen Unternehmer, die Apotheker und die Arzneimittelgroßhändler entsprechend geändert. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert die rasche Rückverfolgung der Produkte erheblich. Die betroffene pharmazeutische Industrie hat zugesagt, barcodelesbare Klebeetiketten zur Verfügung zu stellen. Außerdem wäre es ausgesprochen hilfreich, wenn die dokumentationspflichtigen Produkte entsprechend kenntlich gemacht würden. Im übrigen schreibt § 19 des Transfusionsgesetzes im einzelnen vor, wie zu verfahren ist, wenn bei einem Blutspender oder bei einem Patienten, der mit Blutprodukten behandelt worden ist, der begründete Verdacht besteht, daß eine HIV-Infektion oder eine andere schwerwiegende Infektion vorliegt.

PZ: Mit welchen Maßnahmen fördert das Gesetz die Selbsversorgung mit Blut und Plasma?

von Auer: Die Förderung der Selbstversorgung mit Blut und Plasma zur Herstellung so wichtiger Produkte wie Faktor-VIII-Präparate für Bluter ist eine Forderung der europäischen Staatengemeinschaft. Deshalb nennt das deutsche Transfusionsgesetz als eines seiner Ziele die Förderung der Selbstversorgung. Um klare Daten zur Einschätzung der Selbstversorgung in Deutschland zu erhalten, verlangt das Gesetz, daß systematisch Daten über den jährlichen Umfang der Gewinnung von Blut und Plasma, der Herstellung, des Imports und Exports und des Verbrauchs von Blutprodukten erhoben werden. Vorschriften zur Qualitätssicherung sollen dafür sorgen, daß Blutprodukte rational und sparsam eingesetzt werden. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Bund und Länder, die Aufklärung der Bevölkerung über die Blut- und Plasmaspende zu fördern. Durch mehr Spender wird auch mehr Blut und Plasma zur Verfügung gestellt.

PZ: Wie wird das Transfusionsgesetz von den Fachkreisen aufgenommen?

von Auer: Das Gesetz ist ausführlich und gründlich mit den Fachkreisen abgestimmt worden. Obwohl die Interessenlagen ganz unterschiedlich sind, konnte ein breiter Konsens herbeigeführt werden. Das Gesetz soll nicht gängeln und die Handlungsfähigkeit der Betroffenen einschränken. Vielmehr kommt es darauf an, daß es einen verläßlichen rechtlichen Rahmen bildet, in dem sich das Blutspende- und Transfusionswesen zum Wohle der Patienten entfalten und weiterentwickeln kann. Nach allem was ich höre, sieht es so aus, daß das Gesetz diesem Anspruch genügen wird.

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