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BKK greift erneut das bestehende System an

07.07.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

BKK greift erneut das bestehende System an

    "Der Apotheker hat mit dem Arzneimittel absolut nichts mehr zu tun. Deshalb wollen wir auch die Leistung nicht mehr bezahlen", sagte Dr. Gerhard Schulte von der BKK Bayern. Bei der Forum-Veranstaltung am 4. Juli in Bad Soden stellte Schulte nahezu das gesamte geltende System der Arzneimitteldistribution in Frage. Die relativ engen Grenzen des Systems müßten aufgebrochen werden.

Schulte nannte die Arzneimittelpreisverordnung ein ungeeignetes System der Preisfindung. Das Argument der Mischkalkulation ließ er nicht gelten. Bei den Apothekern gehe es vorrangig um die Handelsleistung, die honoriert werden müsse, nicht um die Beratung. In vielen Fällen berate der Apotheker gar nicht, werde aber aufgrund des System dennoch dafür honoriert. Beratung solle nur bezahlt werden, wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.

Zu einer Strukturreform der Arzneimitteldistribution gehören nach Schultes Darstellung auch die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes und eine Staffelung des Kassenrabatts nach Umsatzgrößen oder nach der Art der Apotheke: Einzelhandelsapotheken erhalten einem BKK-Papier zufolge dann einen Rabattsatz von fünf Prozent, Kettenapotheken von 13,8 Prozent und Versandapotheken von 22,8 Prozent. Überhaupt könnten 25 Prozent des Arzneimittelumsatzes auch über den direkten Weg des Arztes gesteuert werden. "Arbeitsplätze zu sichern, ist aber nicht unser Job", so der BKK-Mann.

In knapp zwei Monaten wird die BKK Bayern als erste Krankenkasse Deutschlands Strukturverträge abschließen, kündigte Schulte an. Im gleichen Zuge soll auch die Arzneimittelversorgung gestrafft werden, soll heißen: zu allererst sollen "unnötige Verordnungen" unterbunden werden. Nach Schultes Worten könnten auch die Wettbewerbsschranken völlig abgebaut werden. Als exotisches Beispiel nannte er die Marktentwicklung im hochpreisigen Bereich. Hier könne auf die Beratung des Apothekers verzichtet werden, weshalb sich hier ein Versandhandel anbiete. Denkbar sei für ihn auch, den Versandhandel aus dem Ausland anzukurbeln, um dann die deutschen Vorschriften vom Europäischen Gerichtshof abklopfen zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Fritz Oesterle, bekannter Verfechter einer weitergefaßten Werbefreiheit für Apotheker, hielt Schultes Vorstellungen für gefährlich. Er forderte ihn auf, den Versicherten offen und ehrlich zu sagen, daß die Betriebskrankenkassen auf lange Sicht die Apotheken abschaffen wollen. Es sei nicht fair, auf Umwegen und verdeckt zu argumentieren.

Oesterle: "Werbung und Heilberuf sind vereinbar"

Werbung kann Bewußtsein und Überzeugung schaffen, meint Oesterle. Er plädierte dafür, daß Apotheker für das werben dürfen, was sie von anderen Vertriebswegen unterscheidet: Beratung und pharmazeutische Dienstleistung. Für ihn sei der Apotheker das Paradebeispiel dafür, daß Werbung und freier Heilberuf vereinbar sind. Schließlich sei auch Anwaltwerbung zulässig, wenn sie sachlich ist.

Dr. Johannes Pieck, Sprecher der ABDA-Geschäftsführung, stellte klar, daß die Substanz einer Apotheke im Vordergrund stehen müsse, erst dann könne man über das Image reden Das Selbstverständnis der überwiegenden Mehrheit der Apotheker, einen Heilberuf auszuüben, und nicht bloß Arzneimittelkaufmann zu sein, gelte weiterhin. Es sei darüber hinaus ein gesundheitspolitisches Postulat, das sich konsequent aus dem System des geltenden Arzneimittelrechts ableiten läßt.

Zum Versandhandel gab Pieck erneut zu bedenken, daß die Wertschöpfung der Apotheken an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gerade 2,9 Prozent beträgt. Auch ein Vergleich der Apothekenhandelsspannen in Europa könne nicht den Eindruck vermitteln, daß hier mit anderen Vertriebsformen viel zu sparen sei. Ohne den gesetzlichen Abschlag von fünf Prozent auf den Apothekenabgabepreis liegt die Apothekenhandelsspanne an siebter Stelle, unter Berücksichtigung des Abschlags an vorletzter Stelle.

Großhandel: Distribution ist mehr als ausliefern

Auch der Pharmagroßhandel lehnt jede Form von Versandhandel mit Arzneimitteln wegen mangelnder Arzneimittelsicherheit ab. "Distribution ist mehr als ausliefern", erklärte Dr. Jürgen Brink, Vorstandsvorsitzender der Sanacorp, und verwies auf die Betriebsordnung des Pharmagroßhandels. Sie enthalte genaue Vorschriften zu Transport und Lagerung, Dokumentation, Kühlkette, Auslieferung und Übergabe sowie dem Rückruf- und Rücknahmeprozedere. Die eingebauten Kontrollsysteme machten den deutschen Pharmagroßhandel führend. Versandhandel würde das System verteuern, ist sich Brink sicher, weil kein Auslieferer bei gleicher Qualität günstiger und ebenso zuverlässig liefern könne. Außerdem könnte der Großhandel sein optimiertes Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr halten. Es handele sich ausschließlich um Rosinenpickerei, die die Mischkalkulation, auf dessen Grundlage auch der Pharmagroßhandel arbeitet, aus dem Gleichgewicht brächte.

PZ-Artikel von Gisela Stieve, Bad Soden

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