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Apothekeraktion zur Zuzahlung auf Arzneimittel

30.06.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Apothekeraktion zur Zuzahlung auf Arzneimittel

  Die aktuelle Zuzahlung hat den Effekt, daß jetzt 20 Prozent aller vom Arzt verordneten Arzneimittel vollständig vom Patienten selbst zu zahlen sind. Darauf hat Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zu Beginn einer bundesweiten Apothekeraktion zur Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlung auf Arzneimittel in Bonn hingewiesen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz warnten Keller und ABDA-Präsident Hans-Günter Friese vor gesundheitlichen Schäden mit hohen Folgekosten für die Kassen, falls Patienten künftig kein Rezept mehr einlösen sollten.

Die Apotheker wollen die Bevölkerung vor allem über die Möglichkeiten der Befreiung von der Zuzahlung aufklären. Dazu haben die 21.000 Apotheken Deutschlands umfangreiches Informationsmaterial erhalten. "Wir werden die Patienten ausführlich über die Sozial- und die Überforderungsklausel informieren", so der DAV-Vorsitzende. Die Patienten könnten die jeweiligen Zuzahlungen in Quittungsheften dokumentieren, die in den Apotheken erhältlich sind. Keller räumte ein, daß sich die Offizinapotheker allerdings lieber pharmazeutischen Fragen und der Patientenbetreuung widmen würden.

Als ungeeignet, nennenswerte Einsparpotentiale zu erschließen oder die Arzneimittelversorgung zu verbessern, bezeichnete Friese die Bundesratsinitiative des Landes Berlin und einen Antrag aus Bayern, den der Bundesrat am 4. Juli beraten wird. Danach soll unter anderem der Versorgungsauftrag des Krankenhauses mit Arzneimitteln in den ambulanten Bereich ausgedehnt werden. Eine Mitgabe von Arzneimitteln bei der Entlassung von Personen nach stationärer oder ambulanter Versorgung im Krankenhaus aus den Beständen der Krankenhausapotheke läuft nach Frieses Worten auf ein förmliches Recht zur Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte oder nichtärztliches Personal des Krankenhauses hinaus und erweist sich als Dispensierrecht für Krankenhauspersonal. Das lehne die ABDA entschieden ab.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, Heime anderer Träger von Krankenhäusern versorgen zu lassen. Krankenhausapotheken würden Arzneimittel dann nicht mehr als Sachleistung des Krankenhauses zur Verfügung stellen, sondern die Arzneimittel verkaufen, ohne an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden zu sein. Sie unterlägen der Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht, ihre Umsätze der Umsatzsteuer. Darüber hinaus hätten sie personellen und sachlichen Mehraufwand, der zu weiteren Kostensteigerungen führt. Friese: "Wir halten es für inkonsequent und inakzeptabel, wenn die auf gesetzlicher Grundlage bestehende Preisbindung für öffentliche Apotheken zum Anlaß genommen wird, jederzeit erweiterbare Bereiche der ambulanten Versorgung den öffentlichen Apotheken zu entziehen."

Artikel von der PZ-Redaktion
   

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