Politik
Die aktuelle
Zuzahlung hat den Effekt, daß jetzt 20 Prozent aller vom
Arzt verordneten Arzneimittel vollständig vom Patienten
selbst zu zahlen sind. Darauf hat Hermann Stefan Keller,
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zu
Beginn einer bundesweiten Apothekeraktion zur Erhöhung
der gesetzlichen Zuzahlung auf Arzneimittel in Bonn
hingewiesen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz warnten
Keller und ABDA-Präsident Hans-Günter Friese vor
gesundheitlichen Schäden mit hohen Folgekosten für die
Kassen, falls Patienten künftig kein Rezept mehr
einlösen sollten.
Die Apotheker wollen die Bevölkerung vor allem über die
Möglichkeiten der Befreiung von der Zuzahlung
aufklären. Dazu haben die 21.000 Apotheken Deutschlands
umfangreiches Informationsmaterial erhalten. "Wir
werden die Patienten ausführlich über die Sozial- und
die Überforderungsklausel informieren", so der
DAV-Vorsitzende. Die Patienten könnten die jeweiligen
Zuzahlungen in Quittungsheften dokumentieren, die in den
Apotheken erhältlich sind. Keller räumte ein, daß sich
die Offizinapotheker allerdings lieber pharmazeutischen
Fragen und der Patientenbetreuung widmen würden.
Als ungeeignet, nennenswerte Einsparpotentiale zu
erschließen oder die Arzneimittelversorgung zu
verbessern, bezeichnete Friese die Bundesratsinitiative
des Landes Berlin und einen Antrag aus Bayern, den der
Bundesrat am 4. Juli beraten wird. Danach soll unter
anderem der Versorgungsauftrag des Krankenhauses mit
Arzneimitteln in den ambulanten Bereich ausgedehnt
werden. Eine Mitgabe von Arzneimitteln bei der Entlassung
von Personen nach stationärer oder ambulanter Versorgung
im Krankenhaus aus den Beständen der Krankenhausapotheke
läuft nach Frieses Worten auf ein förmliches Recht zur
Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte oder
nichtärztliches Personal des Krankenhauses hinaus und
erweist sich als Dispensierrecht für
Krankenhauspersonal. Das lehne die ABDA entschieden ab.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, Heime anderer Träger
von Krankenhäusern versorgen zu lassen.
Krankenhausapotheken würden Arzneimittel dann nicht mehr
als Sachleistung des Krankenhauses zur Verfügung
stellen, sondern die Arzneimittel verkaufen, ohne an die
Arzneimittelpreisverordnung gebunden zu sein. Sie
unterlägen der Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht,
ihre Umsätze der Umsatzsteuer. Darüber hinaus hätten
sie personellen und sachlichen Mehraufwand, der zu
weiteren Kostensteigerungen führt. Friese: "Wir
halten es für inkonsequent und inakzeptabel, wenn die
auf gesetzlicher Grundlage bestehende Preisbindung für
öffentliche Apotheken zum Anlaß genommen wird,
jederzeit erweiterbare Bereiche der ambulanten Versorgung
den öffentlichen Apotheken zu entziehen."
Artikel von der PZ-Redaktion
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