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Sympathien für Weiterentwicklung

18.06.2001  00:00 Uhr

PREISVERORDNUNG

Sympathien für Weiterentwicklung

von Daniel Rücker, Berlin

Die Arzneimittelpreisverordnung hat zwei wesentliche Funktionen: Sie schafft die ökonomische Basis für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung und garantiert bundesweit einheitliche Abgabepreise für apothekenpflichtige Arzneimittel. Ihre aktuelle Ausgestaltung ist aber auch der Nährboden für die Rosinenpickerei von Internet-Apotheken. Apotheker, Großhandel und Industrie denken deshalb über eine Fortentwicklung der Taxe nach.

Die in der Preisverordnung festgelegten Spannen für Großhandel und Apotheke entsprechen nicht den tatsächlichen Kosten, die pro Packung anfallen. Bei preiswerten Arzneimitteln machen die Distributeure ein Minus, das durch einen vergleichsweise hohen Rohertrag bei hochpreisigen Arzneimitteln ausgeglichen wird. Doch diese Form von Mischkalkulation zieht die Rosinenpicker an. Internet-Apotheken bieten fast ausschließlich teure Medikamente an. Da sie mit dem hohen Rohertrag nicht die Distribution preiswerter Arzneimittel subventionieren müssen, können sie die teuren Produkte zum Teil preiswerter abgeben als öffentliche Apotheken.

Einen möglichen Weg, wie den Versandhändlern das Wasser abgegraben werden könnte, stellte Erich Dambacher, Aventis Pharma Deutschland, auf einer Veranstaltung von Forum - Institut für Management am 18. Juni in Berlin vor. Mit einer Kombination aus variablen und fixen Zuschlägen möchte er ein System schaffen, dass den Vertriebsanteil teurer Arzneimittel reduziert und gleichzeitig preiswerte Präparate verteuert. Für Großhandel und Apotheker sei sein Vorschlag ergebnisneutral, sagte er. Der Kassenabschlag sollte seiner Meinung nach beibehalten werden. Der Vorschlag sei ein erstes Denkmodell, das nicht mit den Verbänden der pharmazeutischen Industrie abgestimmt ist, betonte er.

Der Großhandel soll nach Dambachers Plänen für Arzneimittel mit einem Herstellerabgabepreis von bis 3, 99 DM einen festen Zuschlag erhalten. Im Bereich von 4 bis 3999 DM gibt es eine Kombination von Fest- und prozentualem Zuschlag, bei noch teureren Arzneimitteln erhält der Großhandel grundsätzlich 104 DM. (Tabelle 1). Die Apothekenspannen will Dambacher in zwei Bereiche aufteilen. Bis zum Apothekenverkaufspreis von 8,82 DM erhält der Apotheker einen Fixzuschlag von 1,20 DM und einen prozentualen Zuschlag von 90,5 Prozent. Darüber soll sich die Spanne aus einem Fixzuschlag von 8,48 DM plus 8 Prozent zusammensetzen. (Tabelle 2)Nach diesem Modell würden sich preiswerte Arzneimittel deutlich verteuern, während teure im Preis zum Teil erheblich sinken. (Tabelle 3)

 

Tabelle 1

Herstellerpreis Fixzuschlag Variabler Zuschlag bis 3,99 DM 1,- DM - 4,- DM bis 19,99 DM - 25 Prozent 20,- DM bis 3999 DM 4,50 DM 2,5 Prozent ab 4000,- DM 104.- DM -

 

Tabelle 2

Apotheken-EK Fixzuschlag Variabler Zuschlag bis 8,82 DM 1,20 DM 90,5 Prozent ab 8,83 DM 8,48 DM 8,0 Prozent

 

Tabelle 3

Herstellerpreis Apothekenverkaufspreis 5.- DM 9,69 DM 10.- DM 18,60 DM 20.- DM 34,34 DM 100.- DM 146,95 DM 500.- DM 728.- DM 1000.- DM 1443,80 DM 5000.- DM 5937,28 DM

 

Dambacher sieht seinen Vorschlag lediglich als Diskussionsgrundlage. Den Vorteil seiner Ideen sei der Wegfall der Quersubventionierung, der es ermögliche, Versandhändlern auch ohne Unterstützung von Juristen die Geschäftsgrundlage zu nehmen. Für die Gesetzliche Krankenversicherung ergäbe sich als positiver Nebeneffekt eine finanzielle Entlastung, da vor allem verordnungsfähige Arzneimittel preiswerter würden. Die Apothekenkunden müssten im Gegenzug hinnehmen, dass Selbstmedikations-Präparate teurer würden.

Bei den anwesenden Vertretern von Krankenkassen und Großhändlern stieß der Vorschlag auf viel Sympathie. Professor Dr. Dieter Benatzky von Gehe forderte ebenfalls eine Weiterentwicklung der Arzneimittelpreisverordnung, um Chancengleichheit für alle Marktbeteiligten zu schaffen. Auch er sieht in der Subventionierung preiswerter Arzneimittel durch teure die Grundlage für Versandhändler.

Für die Vollsortimenter unter den Großhändlern hätte der Vorschlag den Vorteil, dass den Nieschenanbietern die Basis entzogen würde. Diese in letzter Zeit immer zahlreicher werdenden kleinen Unternehmen handeln ausschließlich mit hochpreisigen Arzneimitteln bestimmter Indikationen, etwa Aids-Präparate oder Impfstoffe.

Vorsichtige Zustimmung zu Dambachers Vorschlag signalisierte auch Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen. Allerdings habe das Thema Arzneimittelpreisverordnung bei den Kassen keine Priorität. Er sieht hier eher die Apotheker in der Pflicht. Den Krankenkassen bereite die allgemeine Steuerung der Arzneiausgaben mehr Sorgen als die Diskussion um Preisspannen. Hohe Priorität hätten deshalb auch die Festbetragsfestsetzung, die Arzneimittelrichtlinien und die seiner Meinung nach zu hohen deutschen Herstellerabgabepreise von Arzneimitteln.

Schmeinck forderte erneut alternative Distributionsformen. Allerdings dürften die öffentlichen Apotheken im Wettbewerb mit Versandhändlern und Krankenhausapotheken keine Nachteile haben. Schmeinck: "Nur bei Chancengleichheit kann es ein Nebeneinander verschiedener Distributionsformen geben."

Auch die ABDA will sich einer Modifikation der Arzneimittelpreisverordnung nicht verschließen. Bereits vor Dambachers Vortrag hatte Dr. Frank Diener, Geschäftsführer Wirtschaft und Soziales bei der ABDA, Bereitschaft signalisiert, die Arzneimittelpreisverordnung weiterzuentwickeln, "damit vorhandene Wirtschaftlichkeitspotenziale mit dem Apotheker erschlossen werden können".

In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bundesgesundheits- und -wirtschaftsministerium würden zurzeit Vorschläge erarbeitet, die am Runden Tisch im Gesundheitswesen diskutiert werden sollen. Wegen der laufenden Gespräche wollte Diener nicht auf Details eingehen. Grundsätzlich sehe er aber gute Chancen für eine Weiterentwicklung.

Allerdings stellte Diener auch klar, dass der Anstieg der Arzneimittelausgaben nicht auf die Distributionskosten zurückzuführen sei. Wesentliche Ursache sei vielmehr die Strukturkomponente. Diese beschreibt das Phänomen, dass Ärzte immer mehr innovative und damit teure Arzneimittel verordnen. Freilich ist der Anstieg bei den Arzneimittelausgaben vergleichsweise moderat. Im Jahr 2000 mussten die Krankenkassen knapp 23 Prozent mehr für Medikamente ausgeben als 1992. Die jährliche Steigerung von rund 3 Prozent liege deutlich unter den Zuwachsraten der GKV-Gesamtausgaben, relativierte Diener die Zahlen.

Diener betonte, dass die Apotheker bereit sind, die Effizienz der Arzneimitteltherapie zu verbessern und so die Therapiekosten zu reduzieren. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Pharmazeutische Betreuung, mit der die Patientencompliance verbessert werden könne. Auf rund 10 Milliarden DM bezifferte er das Einsparpotenzial für die GKV, wenn durch eine effektivere Arzneimitteltherapie die Folgekosten reduziert würden. Ein weiteres Angebote der Apotheker sei ein konsequentes Generika-Management.

Die im Entwurf zur Novellierung des Apothekengesetzes geforderte Einbeziehung der Krankenhausapotheken in die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen lehnt der ABDA-Geschäftsführer ebenfalls ab. Die Hoffnung, dadurch die Arzneimittelausgaben zu reduzieren, sei unbegründet. Zwar gebe die Industrie heute Arzneimittel zu reduzierten Preisen an Krankenhäuser ab, doch werde sie diese Praxis mit Sicherheit überdenken, wenn diese Präparate im ambulanten Bereich eingesetzt werden.

Zudem sei ein fairer Wettbewerb zwischen öffentlichen und Krankenhausapotheken ausgeschlossen. Letztere seien steuerlich begünstigt, müssten kein Vollsortiment anbieten und könnten Raum- sowie Personalkosten über die Klinik abrechnen. Ihre Beteiligung an der ambulanten Versorgung, die über den ABDA/ADKA-Kompromiss hinausgeht, führe deshalb zu erheblichen Verwerfungen.

Große Bedenken gegen die Novelle des Apothekengesetzes äußerte auch der Rechtsanwalt und frühere Sprecher der ABDA-Geschäftsführung Dr. Johannes Pieck. Für Krankenhausapotheken gelte weder das Fremd- und Mehrbesitzverbot noch die Arzneimittelpreisverordnung. Es sei deshalb mit erheblichen ordnungspolitischen Verwerfungen zu rechnen, wenn solche Apotheken mit öffentlichen Apotheken im Wettbewerb stünden.

Pieck warnte auch davor, Medikamente für Altenheime Auszueinzeln und Neu zu Verblistern. Dies geschehe heute zwar auch in der Apotheke, aber nur dann, wenn es tatsächlich notwendig sei. Hier werden Arzneimittel erst abgegeben und danach als Dienstleistung, etwa für einen alten Menschen, in Tagesrationen verpackt. Dies sei grundsätzlich anders zu bewerten als das geplante regelmäßige Auseinzeln bei der Belieferung von Altenheimen. Pieck: "Ein solches Procedere strapaziert die Arzneimittelpreisverordnung und verstößt gegen das Substitutionsverbot. Top

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