Politik
Trotz der
endgültigen Billigung des ersten und zweiten
Neuordnungsgesetzes für die gesetzliche
Krankenversicherung durch das Parlament bleibt zunächst
ungeklärt, wie sich nach dem Inkrafttreten der
Vorschriften am 1. Juli die rückwirkende Koppelung von
Krankenkassen-Beitragssatz und
Patienten-Selbstbeteiligung für die betroffenen
Versicherten auswirken wird. Übereinstimmend zeigten
sich Barmer Ersatzkasse und Techniker-Krankenkasse davon
überzeugt, daß Ihre jüngste Beitragssatzanhebung die
Patienten nicht zusätzlich belasten werde.
Wahrscheinlich, so beide Ersatzkassen in
getrennten Erklärungen, akzeptiere das
Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde
den kassenartenübergreifenden Risikostruktur-Ausgleich
als Erhöhungsgrund. Endgültig werde die Berliner
Behörde darüber erst zu Beginn des nächsten Jahres
entscheiden. Folgt das Amt der Kassenargumentation,
blieben die Versicherten von beitragssatzbedingten
Zuzahlungen verschont.
Nach heftiger Diskussion zwischen Koalition und
Opposition wies der Bundestag mit der erforderlichen
Mehrheit den Einspruch des Bundesrates gegen die beiden
Neuordnungsgesetze zurück. Union und Liberale brachten
dabei alle ihnen zur Verfügung stehenden 342 Stimmen
auf.
Wichtigste Änderungen durch die dritte Stufe sind die
Einführung eines festen Punktwertes für
vertragssärztliche Leistungen sowie der Verzicht auf das
Arznei- und Heilmittelbudget. An seine Stelle treten
arztgruppenspezifische Richtgrößen. Die Kompetenzen des
Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen werden
beträchtlich ausgeweitet. Er bestimmt künftig in
Absprache mit den Interessenverbänden der
Leistungsanbieter Art und Umfang der medizinischen
Versorgung im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Beide Gesetze beteiligen die Versicherten stärker an den
Krankheitskosten. Sie müssen künftig je nach
Packungsgröße für Medikamente unabhängig von höheren
Kassenbeiträgen zwischen 9 und 13 DM zuzahlen.
PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn
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