8. AMG-Novelle trifft auf Zustimmung |
06.04.1998 00:00 Uhr |
Politik
PZ-Artikel von Ulrich Brunner, Bonn
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Genehmigungsverfahren
für klinische Prüfungen durch die achte Novelle des Arzneimittelgesetzes
(AMG) erleichtert werden. Nach der beabsichtigten Änderung von § 40,
Satz 1, Nummer 6 wird es ausreichen, bei multizentrischen Studien lediglich
ein Votum der für den Studienleiter zuständigen Ethikkommission
einzuholen. Bislang mußten alle Kommissionen befragt werden, die für an
der Studie teilnehmende Ärzte zuständig sind.
Die Bundesregierung wolle damit das Verfahren ökonomischer und transparenter
gestalten, erläuterte Hans-Peter Hofmann, Leiter des Referates Arzneimittelrecht im
Bundesgesundheitsministerium, auf einer Veranstaltung des Colloquium
Pharmaceuticum am 3. April in Köln die Pläne der Regierung. Allerdings sind wohl
nicht alle Ärztekammern mit dieser Gesetzesänderung einverstanden. Vor allem die
Ethikkommission in Nordrhein, bestehe auf einem eigenen Votum, berichtete der
Jurist Burkhard Sträter, Bonn.
Geändert werden soll auch der § 41, Nummer 6. Danach müßte die Einwilligung der
Patienten, die an einer klinischen Prüfung teilnehmen, schriftlich erfolgen. Bislang hieß
es im Gesetzestext, daß die Einwilligung des Kranken auch wirksam sei, "wenn sie
mündlich gegenüber dem behandelnden Arzt in Gegenwart eines Zeugen abgegeben
wird". In Zukunft wird eine mündliche Einigung nur wirksam "sofern der Kranke
nicht in der Lage ist, die Einwilligung schriftlich zu erteilen".
Einschränkung bei seltenen Homöopathika
Veränderungen ergeben sich durch den Entwurf zur 8. AMG-Novelle auch für die
Hersteller von Homöopathika. So soll die sogenannte tausender Regelung
eingeschränkt werden. Heute bedürfen Homöopathika, von denen weniger als 1000
Packungen in Verkehr gebracht werden, keiner Registrierung als Arzneimittel. In
Zukunft sollen alle Produkte aus dieser Regelung herausgenommen werden, die
Bestandteile tierischer, menschlicher oder mikrobieller Herkunft enthalten. Hofmann
begründete diese Novellierung mit dem Schutz vor Infektionen wie BSE. Ebenfalls
von der Befreiung ausgenommen werden solche Produkte, die mindestens ein
Prozent der in allopathischen Arzneimitteln verwendeten Wirksubstanz enthalten.
Auch Homöopathika, denen eine beantragte Registrierung schon einmal versagt
wurde, dürfen nicht mehr unter Berufung auf die tausender Regelung in Verkehr
gebracht werden.
Wann die 8. AMG-Novelle endgültig verabschiedet wird, hängt nach Hofmanns
Aussage im wesentlichen davon ab, ob der Bundesrat dem Regierungsentwurf
zustimmt. Wenn die Länderkammer keine Einwände hat, werde die Novelle
wahrscheinlich im Sommer in kraft treten, erwartet Hofmann. Wenn der Bundesrat
Einwände hat, dann müßte der Vermittlungsausschuß angerufen werden.
PZ-Artikel von Daniel Rücker, Köln
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