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Überwachung der Apotheken bleibt beim Staat

30.03.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Überwachung der Apotheken bleibt beim Staat

Nach monatelangen Diskussionen hat Baden-Württembergs Sozialminister Dr. Erwin Vetter jetzt öffentlich Klarheit geschaffen: Er zog sein Angebot zurück, die Apothekenüberwachung der Landesapothekerkammer zu übertragen. Beim Empfang im Neuen Schloß Stuttgart am 27. März anläßlich der Eröffnung von Interpharm und Offenem Apothekertag Baden-Württemberg sagte der Minister weiter, er habe diese Aufgabe den Apothekern nie gegen deren Willen aufbürden wollen. Vielmehr habe er sein Angebot als Ausweitung der Kompetenz der Selbstverwaltung verstanden.

Kammerpräsident Christoph Beck begrüßte die klärenden Worte des Ministers. Nun wird die LAK ihre Bemühungen um Etablierung eines praxisorientierten Qualitätsmanagementsystems (QMS) vorantreiben. Wichtig sei nicht nur, so der Präsident, Qualität in der Apotheke zu erbringen, sondern diese auch zu belegen. Qualitätssicherung sei eine Pflicht des Apothekers, vergleichbar mit der in der Berufsordnung verankerten Pflicht zur Fortbildung. Gleichwohl solle deren Erfüllung frei erfolgen. Im Frühjahr startet die LAK Fortbildungsveranstaltungen zu QMS.

QMS in Apotheken könne auch die staatliche Überwachung vereinfachen, präzisierte Beck den Nutzen der Maßnahme beim LAK-LAV-Forum am 28. März. Denkbar sei eine verkürzte Revision in größeren Zeitintervallen.

Kontroverse Ansichten gab es bei diesem offenen Diskussionsforum mit den Vorständen von Kammer und Verband zur Frage des Labors. Das Spektrum der Aussagen reichte von "verzichtbar bei Bezug zertifizierter Ware" bis "unbedingt nötig für die Kontrolle von Drogen und Chemikalien". Für ABDA-Präsident Hans-Günter Friese stellte sich die Frage, ob jede Apotheke ein Labor brauche oder ob Schwerpunktapotheken diese Aufgaben übernehmen könnten. Wer das Apothekenlabor generell ablehne, verzichte damit zugleich auf die Rezeptur. Friese: „Dann fallen 30 Millionen Rezepturen pro Jahr weg."

Auch Beck hält an der bewährten Einrichtung fest: "Wir dürfen uns nicht selbst die Möglichkeit der Arzneimittelherstellung und -prüfung nehmen." Dennoch sei eine Liberalisierung der Vorschriften zur Laborausstattung angebracht; der Apotheker könne selbst über valide Herstellungs- und -prüfmethoden entscheiden. "Das nötige Know-how muß die Ausbildung liefern." Einig war man sich, daß pharmazeutische Dienstleistungen und Screeningmethoden ausgebaut werden sollen. Möglicherweise könne hierzu das Labor genutzt werden - nach Änderung der Apothekenbetriebsordnung.

PZ-Artikel von Brigitte M. Gensthaler, Stuttgart
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