Politik
Nach monatelangen Diskussionen hat Baden-Württembergs
Sozialminister Dr. Erwin Vetter jetzt öffentlich Klarheit geschaffen: Er zog
sein Angebot zurück, die Apothekenüberwachung der
Landesapothekerkammer zu übertragen. Beim Empfang im Neuen Schloß
Stuttgart am 27. März anläßlich der Eröffnung von Interpharm und Offenem
Apothekertag Baden-Württemberg sagte der Minister weiter, er habe diese
Aufgabe den Apothekern nie gegen deren Willen aufbürden wollen.
Vielmehr habe er sein Angebot als Ausweitung der Kompetenz der
Selbstverwaltung verstanden.
Kammerpräsident Christoph Beck begrüßte die klärenden Worte des Ministers.
Nun wird die LAK ihre Bemühungen um Etablierung eines praxisorientierten
Qualitätsmanagementsystems (QMS) vorantreiben. Wichtig sei nicht nur, so der
Präsident, Qualität in der Apotheke zu erbringen, sondern diese auch zu belegen.
Qualitätssicherung sei eine Pflicht des Apothekers, vergleichbar mit der in der
Berufsordnung verankerten Pflicht zur Fortbildung. Gleichwohl solle deren Erfüllung
frei erfolgen. Im Frühjahr startet die LAK Fortbildungsveranstaltungen zu QMS.
QMS in Apotheken könne auch die staatliche Überwachung vereinfachen,
präzisierte Beck den Nutzen der Maßnahme beim LAK-LAV-Forum am 28. März.
Denkbar sei eine verkürzte Revision in größeren Zeitintervallen.
Kontroverse Ansichten gab es bei diesem offenen Diskussionsforum mit den
Vorständen von Kammer und Verband zur Frage des Labors. Das Spektrum der
Aussagen reichte von "verzichtbar bei Bezug zertifizierter Ware" bis "unbedingt nötig
für die Kontrolle von Drogen und Chemikalien". Für ABDA-Präsident Hans-Günter
Friese stellte sich die Frage, ob jede Apotheke ein Labor brauche oder ob
Schwerpunktapotheken diese Aufgaben übernehmen könnten. Wer das
Apothekenlabor generell ablehne, verzichte damit zugleich auf die Rezeptur. Friese:
Dann fallen 30 Millionen Rezepturen pro Jahr weg."
Auch Beck hält an der bewährten Einrichtung fest: "Wir dürfen uns nicht selbst die
Möglichkeit der Arzneimittelherstellung und -prüfung nehmen." Dennoch sei eine
Liberalisierung der Vorschriften zur Laborausstattung angebracht; der Apotheker
könne selbst über valide Herstellungs- und -prüfmethoden entscheiden. "Das nötige
Know-how muß die Ausbildung liefern." Einig war man sich, daß pharmazeutische
Dienstleistungen und Screeningmethoden ausgebaut werden sollen. Möglicherweise
könne hierzu das Labor genutzt werden - nach Änderung der
Apothekenbetriebsordnung.
PZ-Artikel von Brigitte M. Gensthaler, Stuttgart
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