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Der Stand der Reformberatungen im Überblick

24.02.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Der Stand der Reformberatungen im Überblick

  Die Gesundheitsexperten der Regierungsfraktionen haben sich bei ihren Beratungen auf der Basis einer Vorschlagsliste des Bundesgesundheitsministeriums auf Änderungsanträge zum zweiten Neuordnungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung verständigt. Dabei erhalten Apothekerverbände und die Interessenorganisationen der pharmazeutischen Industrie erstmals ein qualifiziertes Anhörungsrecht bei allen Entscheidungen des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Arzneimittelsektor. Alle Absprachen stehen aber derzeit noch unter dem Vorbehalt des endgültigen Votums der Fraktionen von CDU/CSU und FDP.

Die Union fand bis Redaktionsschluß wegen des internen Streits um die Beteiligung der Arbeitgeber an künftigen Beitragserhöhungen der Krankenkassen zu keiner Einigung. Prominente Sozialpolitiker, darunter Bundesarbeitsminister Norbert Blüm und der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler, stellen sich bisher vehement gegen eine entsprechende Initiative von Gesundheitsminister Horst Seehofer. Danach könnten die Krankenkassen bei Anhebung ihrer Beitragssätze wählen, ob sie entweder die Selbstbeteiligung wie im ersten GKV-Neuordnungsgesetz vorgegeben erhöhen wollen oder aber die zusätzliche Beitragslast ausschließlich den Arbeitnehmern aufbürden.

Arztgruppenspezifische Richtgrößen kommen

Das bisherige Arznei- und Heilmittelbudget soll mit dem zweiten GKV-Neuordnungsgesetz durch einheitliche arztgruppenspezifische Richtgrößen abgelöst werden. Darin bestimmen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassenverbände verbindlich das Volumen der je Arzt verordneten Leistungen. Die Richtgrößen können für Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel getrennt festgesetzt werden. Die Vertragspartner haben sich prinzipiell an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Beitragssatzstabilität zu orientieren.

Die Koalition will es den Krankenkassen untersagen, die Selbstbeteiligung der Versicherten bei Arzneimitteln nach Indikationen zu staffeln. Dazu wird § 55 des SGB V entsprechend ergänzt. In der Begründung heißt es, die Ausgrenzung von Arzneimiteln sollte auf diesem Wege nicht möglich sein.

Entgegen früheren Plänen des Bundesgesundheitsministers bleiben häusliche Krankenpflege, Massagen, Kuren, Krankengymnastik und Fahrtkosten im Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen. Leistungsumfang und dafür in Frage kommende Indikationen bestimmt die Selbstverwaltung in enger Absprache mit den beteiligten Leistungserbringern. Damit hat sich das von der PZ bereits skizzierte „Partnerschaftsmodell" durchgesetzt.

Die ärztliche Gesamtvergütung wird auf der Grundlage des Bewertungsmaßstabes nach festen prospektiv vereinbarten Punktwerten festgesetzt. In Verträgen können die Krankenkassenverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren, vernetzten Praxen oder einzelnen niedergelassenen hausärztlich tätigen Medizinern Verantwortung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit zu übertragen. Das gilt auch für verordnete oder veranlaßte Leistungen (einschließlich Arzneimittel) insgesamt oder inhaltlich definierte Teilbereiche davon. Die Vergütung kann gesondert vereinbart werden. Die Teilnahme von Ärzten und Versicherten ist freiwillig.

Auch in Kliniken läuft das pauschale Budget aus

Bei der stationären Versorgung wird nach dem Auslaufen der pauschalen Budgetbegrenzung weitgehend zu Regelungen der Bundespflegesatzverordnung 1995 zurückgekehrt. Das Klinik-Gesamtbudget 1996 wird aufgeteilt in den Bereich der Fallpauschalen und Sonderentgelte und in das „Restbudget". Den Vertragsparteien wird vorgegeben, die Pflegesatzverhandlungen künftig leistungsbezogen zu führen. Beim Restbudget sind nur Steigerungsraten bis zur Höhe der Entwicklung der Grundlohnsumme möglich.

Für die Instandhaltungskosten der Kliniken entrichten die Versicherten von 1997 bis 1999 einen zusätz1ichen Krankenversicherungsbeitrag von 20 DM pro Jahr. Der Zusatzbeitrag ist von Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern an die Krankenkassen abzuführen. Freiwillig Versicherte zahlen selbst ein.

PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn
   

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