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Arzneimittelsektor kommt in nächster Sitzung dran

Datum 22.02.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

KLAUSURTANG DER KOALITION 

Arzneimittelsektor kommt in nächster Sitzung dran

von Rainer Vollmer, Bonn

Erst bei einer weiteren Klausurtagung über die Gesundheitsreform 2000 wollen die Gesundheitspolitiker der Koalition über den Arzneimittelmarkt beraten. Dann soll es detaillierte Entscheidungen über Positivliste und Arzneimittelinstitut, Festbeträge und deren Festlegung geben. Grundsätzlich aber, so die Abgeordneten nach ihrer ersten Klausurtagung am Wochenende, ist man sich einig: Eine Positivliste für Arzneimittel wird es geben und es soll ein Arzneimittelinstitut gegründet werden.

Dazu hatte Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer den Gesundheitspolitikern bereits detailliert aufgeführt, wie sie sich die Veränderung des Arzneimittelmarktes vorstellt. In Ihrem internen Papier heißt es: "Der bereits auf der Basis des Gesundheitsstrukturgesetzes (1994 vom damaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer initiiertem Gesetzeswerk, die Red.) entwickelte Vorschlag einer Positivliste bietet eine gute Grundlage, die aktualisiert wird. Die Zuzahlungen der Versicherten wird nach medizinischen Kriterien (Schweregrad der zu behandelnden Krankheit, therapeutische Bedeutung des Arzneimittels) differenziert.

Ein Vergleich der Arzneimittelausgaben in den verschiedenen kassenärztlichen Regionen offenbart beträchtliche, medizinisch nicht nachvollziehbare Unterschiede. Darum bedarf es transparenter Hilfen für die Vereinbarungen von Arznei- und Heilmittelbudgets zwischen den Krankenkassen und den Ärzten. Am besten eignet sich dafür eine Orientierung an denjenigen Versorgungsregionen, in denen in den vergangenen Jahren eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet wurde. Dabei sind relevante Unterschiede der Regionen wie Morbidität und Altersstruktur zu berücksichtigen.

Das bisherige System zur Findung von Erstattungshöchstgrenzen mit Hilfe von Festbeträgen bleibt erhalten; zur rechtlichen Absicherung werden die Vorgaben für die Festlegung von Festbeträgen durch die Selbstverwaltung beziehungsweise die Krankenkassen konkretisiert. Die Abgabe von Reimport-Arzneimitteln wird wieder verbindlich geregelt."

So heißt es in der internen Vorlage der Ministerin für die beendete Klausurtagung. Darüber wird dann auch die nächste, noch nicht terminierte Klausurtagung beraten. Dabei ist bedeutungsvoll, daß schon jetzt feststeht: Ein zu gründendes Arzneimittelinstitut soll die Positivliste erarbeiten.

Beobachter der Bonner Szene gehen davon aus, daß auch die weiteren, von der Ministerin genannten Neuregelungen für den Arzneimittelmarkt mit höchstens marginalen Veränderungen kommen werden.

Geeinigt haben sich die Teilnehmer an der Klausurtagung auch darauf, ab dem Jahr 2000 ein Globalbudget für die Krankenkassen einzuführen. Es soll allerdings auf Landesebene heruntergebrochen werden. Das Globalbudget wird an die einzelnen Kassenarten gebunden. Die Krankenkassen und ihre Verbände müssen dann auch kontrollieren, daß die einzelnen Budgets und das Globalbudgets eingehalten werden. Das gilt auch für das Arzneimittelbudget.

Sehr fabulös drückte sich die Ministerin auf Fragen nach der Aufstellung der Globalbudgets aus. Voraussichtlich werden die derzeitigen Ausgaben der Krankenkassen als erste Parameter genommen. Auslegungsbedürftig ist die Aussage der Ministerin, "Budgets sollen nicht mehr so streng voneinander abgegrenzt werden".

Bedeutend ist eine weitere Einigung der Gesundheitspolitiker von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Hausärzte sollen in ihrer Wirkung und im Ansehen gestärkt werden. Hierfür gibt es zahlreiche Veränderungen: So sollen Hausärzte zukünftig einen eigenen Honorartopf bekommen. Ebenso erhalten sie eine "eigenständige Vergütungsform". Dafür verlangen die Koalitionspolitiker aber auch eine weitere Qualifizierung der Hausärzte.

"Damit wollen wir den Rückgang der Zahl der Hausärzte stoppen. Denn das Gesundheitssystem wurde durch die Fokussierung auf Fachärzte zu teuer," begründet Rudolf Dreßler die Entscheidung.

Der Versicherte soll freiwillig an diesem Hausarztsystem teilnehmen, erklärte Ministerin Fischer. Diese Freiwilligkeit wollte sie durch eine Bonusregelung versüßen. Die Teilnehmer der Klausurtagung stimmten grundsätzlich zwar zu, dem Versicherten "Anreize zu geben". Aber das Bonusmodell der Ministerin fand breite Ablehnung. Nun soll auf der nächsten Klausurtagung eine Entscheidung getroffen werden.

Mit der Öffnung des Krankenhauses für ambulante Behandlung wird Neuland betreten. Klinikfachärzte sollen Patienten ambulant behandeln können. Ob Ärzte oder das Krankenhaus die Ermächtigung erhalten, ist noch nicht bekannt.

Im Gegenzug erhalten niedergelassene Ärzte das Recht, bei einem kurzen stationären Aufenthalt ihrer Patienten im Krankenhaus weiterhin die Versorgung (ambulant) sicherstellen können. Dazu müssen dreiseitige Verträge zwischen Krankenhäusern, Ärzteschaft und Krankenkassen geschlossen werden.

Ab dem Jahr 2000 sollen die Krankenkassen mit einem jährlich zunehmenden Anteil von jeweils 800 Millionen DM die gesamten Investitionen der Krankenhäuser bezahlen. Bisher haben die Bundesländer die Investitionen von insgesamt acht Milliarden DM jährlich finanziert. Erst nach zehn Jahren soll gemeinsam mit den Ländern entschieden werden, ob die monistische Finanzierung eingeführt werden kann; das heißt daß die Krankenkassen die Gesamtkosten der Krankenhäuser tragen müßten.

Völlig fallengelassen wurden die Vorstellungen der Ministerin über Einkaufsmodelle, nach denen die Krankenkassen mit einzelnen Ärzten oder Gruppen von Ärzten hätten Verträge abschließen können. Das hätte auch Auswirkungen auf die Apotheker gehabt, weil dann die Krankenkassen auch mit einzelnen Apotheken Verträge über die Belieferung bestimmter Arzneien hätten abschließen können. Top

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