Politik

Für eine Gewährleistung der Vertraulichkeit der apothekerlichen
Beratung plädierte Dr. Hartmut Schmall, Präsident der
Bundesapothekerkammer (BAK), am 18. Januar bei der Eröffnung der 28.
internationalen BAK-Fortbildungswoche im Schweizer Davos.
Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs in der Apotheke sei nicht zuletzt deshalb
unverzichtbar, weil viele Patienten Probleme hätten, über ihre Beschwerden mit
Dritten zu sprechen. Die Einrichtung einer Beratungsecke hält der BAK-Präsident
dabei nicht für eine optimale Lösung. Ein solcher Bereich sei in der Regel zu weit ab
vom Ort der Arzneimittelabgabe, der Offizin.
Schmall plädiert daher im Einvernehmen mit Apothekenbetriebsordnung und einem
Papier der Arbeitgemeinschaft der Pharmazieräte für eine Umgestaltung der
Handverkaufstische in der Weise, daß Vertraulichkeit der Beratung gewährleistet
und das Mithören Dritter weitgehend ausgeschaltet wird. Ähnlich wie in Banken
müsse Vertraulichkeit künftig auch für Gespräche am Handverkaufstisch garantiert
sein.
Apothekenaufsicht ist Sache des Staates
Mit Skepsis wertete der BAK-Präsident Bestrebungen, unter dem Deckmantel einer
Verschlankung des Staates die Aufsicht über Apotheken künftig möglicherweise auf
die Apothekerkammern zu übertragen. Schmall sieht darin die Gefahr eines
unauflösbaren Interessenkonflikts für die Kammern, deren eigentliche Aufgabe die
Interessenvertretung und Selbstverwaltung ihrer Mitglieder sei, nicht jedoch die
Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Aufgaben. "Die Kammern können und dürfen
nicht Aufgaben übernehmen, die sie zwingen würden, als Angestellte des Staates
gegen die Interessen ihrer Mitglieder zu handeln." Im übrigen dränge sich der
Verdacht auf, daß mit Übertragung der Aufsichtspflicht stillschweigend auch die
Kosten dafür vom Staat auf die Standesvertretungen übertragen werden.
Schmall: "Arzneimittelsicherheit und deren Überwachung sind nicht teilbar. Daher
kann die Verantwortung der Landesbehörden für diesen Bereich auch nicht teilweise
dem Standesrecht übertragen werden." Überlegungen, die staatliche Aufsicht für
Apotheken, die ein Qualitätsmanagementsystem etabliert haben, etwas
"auszudünnen", hält der BAK-Präsident dagegen für diskutabel. Die amtliche
Besichtigung durch Pharmazieräte könne in zeitlich größeren Abständen durchgeführt
werden.
Berufliche Eigenverantwortung mit aller Kraft sichern
Vehement sprach sich Schmall gegen die Bestrebungen einiger Krankenhausträger
aus, die eigenen Krankenhausapotheken zu schließen und die Arzneimittelversorgung
auf öffentliche Apotheken zu übertragen. Der Haken an der Sache: Den von der
Schließung betroffenen Apothekern wird auf dem Krankenhausgelände die
Einrichtung einer öffentlichen Apotheke angeboten, der dann exklusiv, ohne die
vorherige übliche Ausschreibung, die Krankenhausversorgung übertragen wird.
Schmall sieht dadurch die berufliche Eigenverantwortung des Apothekers in Frage
gestellt. Auf diese Weise entstandene Apotheken seien nur formal öffentliche
Apotheken mit Krankenhausversorgung, monierte er. Vielmehr sei ein permanenter
Einfluß von außen zu befürchten und damit ein Verlust der Unabhängigkeit. Offizin-
und Krankenhausapotheker seien sich einig, daß man solchen fragwürdigen, den
freien Apothekerberuf bedrohende Bestrebungen mit aller Kraft entgegentreten
müsse. Der Berufsstand habe dabei nicht nur gegenüber sich selbst, sondern vor
allem gegenüber den Patienten Verantwortung. Um dies zu gewährleisten, müßten
berufliche, pharmazeutische Entscheidungen auch in Zukunft frei von wirtschaftlicher
Einflußnahme und Zwängen Dritter sein.
PZ-Artikel von Bettina Neuse-Schwarz, Davos


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