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Schmall: Freiheit des Apothekerberufs sichern

19.01.1998  00:00 Uhr

- Politik

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Schmall: Freiheit des Apothekerberufs sichern

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Für eine Gewährleistung der Vertraulichkeit der apothekerlichen Beratung plädierte Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), am 18. Januar bei der Eröffnung der 28. internationalen BAK-Fortbildungswoche im Schweizer Davos.

Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs in der Apotheke sei nicht zuletzt deshalb unverzichtbar, weil viele Patienten Probleme hätten, über ihre Beschwerden mit Dritten zu sprechen. Die Einrichtung einer Beratungsecke hält der BAK-Präsident dabei nicht für eine optimale Lösung. Ein solcher Bereich sei in der Regel zu weit ab vom Ort der Arzneimittelabgabe, der Offizin.

Schmall plädiert daher im Einvernehmen mit Apothekenbetriebsordnung und einem Papier der Arbeitgemeinschaft der Pharmazieräte für eine Umgestaltung der Handverkaufstische in der Weise, daß Vertraulichkeit der Beratung gewährleistet und das Mithören Dritter weitgehend ausgeschaltet wird. Ähnlich wie in Banken müsse Vertraulichkeit künftig auch für Gespräche am Handverkaufstisch garantiert sein.

Apothekenaufsicht ist Sache des Staates


Mit Skepsis wertete der BAK-Präsident Bestrebungen, unter dem Deckmantel einer Verschlankung des Staates die Aufsicht über Apotheken künftig möglicherweise auf die Apothekerkammern zu übertragen. Schmall sieht darin die Gefahr eines unauflösbaren Interessenkonflikts für die Kammern, deren eigentliche Aufgabe die Interessenvertretung und Selbstverwaltung ihrer Mitglieder sei, nicht jedoch die Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Aufgaben. "Die Kammern können und dürfen nicht Aufgaben übernehmen, die sie zwingen würden, als Angestellte des Staates gegen die Interessen ihrer Mitglieder zu handeln." Im übrigen dränge sich der Verdacht auf, daß mit Übertragung der Aufsichtspflicht stillschweigend auch die Kosten dafür vom Staat auf die Standesvertretungen übertragen werden.

Schmall: "Arzneimittelsicherheit und deren Überwachung sind nicht teilbar. Daher kann die Verantwortung der Landesbehörden für diesen Bereich auch nicht teilweise dem Standesrecht übertragen werden." Überlegungen, die staatliche Aufsicht für Apotheken, die ein Qualitätsmanagementsystem etabliert haben, etwas "auszudünnen", hält der BAK-Präsident dagegen für diskutabel. Die amtliche Besichtigung durch Pharmazieräte könne in zeitlich größeren Abständen durchgeführt werden.

Berufliche Eigenverantwortung mit aller Kraft sichern


Vehement sprach sich Schmall gegen die Bestrebungen einiger Krankenhausträger aus, die eigenen Krankenhausapotheken zu schließen und die Arzneimittelversorgung auf öffentliche Apotheken zu übertragen. Der Haken an der Sache: Den von der Schließung betroffenen Apothekern wird auf dem Krankenhausgelände die Einrichtung einer öffentlichen Apotheke angeboten, der dann exklusiv, ohne die vorherige übliche Ausschreibung, die Krankenhausversorgung übertragen wird.

Schmall sieht dadurch die berufliche Eigenverantwortung des Apothekers in Frage gestellt. Auf diese Weise entstandene Apotheken seien nur formal öffentliche Apotheken mit Krankenhausversorgung, monierte er. Vielmehr sei ein permanenter Einfluß von außen zu befürchten und damit ein Verlust der Unabhängigkeit. Offizin- und Krankenhausapotheker seien sich einig, daß man solchen fragwürdigen, den freien Apothekerberuf bedrohende Bestrebungen mit aller Kraft entgegentreten müsse. Der Berufsstand habe dabei nicht nur gegenüber sich selbst, sondern vor allem gegenüber den Patienten Verantwortung. Um dies zu gewährleisten, müßten berufliche, pharmazeutische Entscheidungen auch in Zukunft frei von wirtschaftlicher Einflußnahme und Zwängen Dritter sein.

PZ-Artikel von Bettina Neuse-Schwarz, Davos Top>

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