| Cornelia Dölger |
| 26.11.2025 12:28 Uhr |
Die Anwälte des Geschäftsführers hätten »nach diesen deutlichen Worten« die Berufung zurückgenommen – nicht überraschend, wie Rechtsanwalt Morton Douglas, der die AKNR in diesem Verfahren vertritt, kommentierte. Fritsch versuche, »die überfällige Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) zu stoppen«. Seine Aussagen gegenüber der Politik und sein eigenes Verhalten passten nicht zusammen. »Wer sich selbst nicht an Recht und Gesetz hält, sondern nur den Absatz um jeden Preis steigern möchte, ist kein seriöser Ansprechpartner für Entscheidungsträger.«
Auch AKNR-Justiziarin Bettina Mecking zeigte sich erfreut über die »klaren Worte des Gerichts zu den erheblichen Gefahren, die von derartigen Angeboten ausgehen«. Damit werde das Vorgehen der Kammer bestätigt, solche rechtswidrigen Angebote publik zu machen. »Diese Arzneimittelplattformen wollen die Verschreibungspflicht aushebeln, sei es für Medizinal-Cannabis, sei es für andere verschreibungspflichtige Arzneimittel.«
AKNR-Präsident Armin Hoffmann setzt darauf, dass das verschärfte MedCanG schnell umgesetzt wird. Ein Versandverbot für Medizinalcannabis diene dem Gesundheitsschutz. Besser wäre ihm zufolge noch, die Beschränkungen auch auf Cannabisextrakte und THC-Vapes zu erweitern. Hoffmann warnte: »Wir beobachten hier bereits die Tendenz der Plattformen, die meist jugendlichen Nutzer auf diese Alternativen umzulenken, um das angekündigte Versandverbot für Cannabisblüten zu umgehen.«