Pilsinger fordert Organspende-Registrierung in Apotheken |
Melanie Höhn |
29.02.2024 10:20 Uhr |
»Wir alle sind nun einmal regelmäßig beim Arzt oder holen etwas in der Apotheke ab. Insofern gehe ich stark davon aus, dass wir so viele Menschen zusätzlich abfragen könnten«, sagt der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger. / Foto: IMAGO/Metodi Popow
Mit Start des Organspende-Registers am 18. März 2024 soll den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online mittels der elektronischen Identität ihres Personalausweises oder ihres elektronischen Aufenthaltstitels (sogenannte eID-Funktion) digital im Register zu hinterlegen, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Anfrage des CSU-Bundestagsabgeordneten Pilsinger erklärte.
Im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 soll das Erklärendenportal laut BMG dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der Gesundheits-ID erweitert werden. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.
Im Juli 2023 waren rund 74 Millionen Bürgerinnen und Bürger gesetzlich krankenversichert. Diese können sich seit dem 1. Januar 2024 eine digitale Identität (Gesundheits-ID) bei ihrer Krankenkasse einrichten lassen. Weitere Optionen zur Abgabe von Erklärungen sind derzeit nicht geplant, so das BMG.
Pilsinger glaubt jedoch, dass eine Registrierung in Apotheken und Arztpraxen eine zusätzliche Möglichkeit für die Bürger sei, »ihre Entscheidung oder auch Nicht-Entscheidung eben dort zu hinterlassen«. Pilsinger weiter: »Wir alle sind nun einmal regelmäßig beim Arzt oder holen etwas in der Apotheke ab. Insofern gehe ich stark davon aus, dass wir so viele Menschen zusätzlich abfragen könnten«.
Eine Registrierung über die eID oder die Gesundheits-ID ist laut Pilsinger nicht falsch, auch wenn es am Anfang auch technische Pannen – wie jetzt beim E-Rezept – geben könne. »Aber damit tun sich vor allem ältere oder behinderte Menschen schwer, die vielleicht gar keinen digitalen Zugang haben oder damit nicht zurechtkommen. In der Arztpraxis oder in der Apotheke sind immer geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da, die das erklären und steuern können. Dafür sollten die Praxen und Apotheken dann auch gesondert honoriert werden.«