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Apothekenüberwachung

Pharmazieräte bekommen neuen Vorstand

Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte hat sich neu aufgestellt: Neue Rechtsform ist ein eingetragener Verein (e.V.). Turnusgemäß wurde zudem ein neuer Vorstand gewählt. Zudem wollen die Pharmazieräte die Apotheken vor Ort zukunftsfest sehen und sprachen sich unter anderem dafür aus, dass pharmazeutische Dienstleistungen nur von diesen erbracht werden dürfen.
PZ
08.11.2021  17:30 Uhr

Vom 10. bis zum 13. Oktober fand die jährliche Tagung der Pharmazieräte Deutschlands in Quedlinburg statt. Bei der Mitgliederversammlung wurde auch ein neuer Vorstand gewählt. Der bisherige Vorsitzende Christian Bauer aus dem bayerischen Burglengenfeld hatte sich nach 16 Jahren im Amt nicht zur Wiederwahl gestellt. Seine Nachfolge tritt Marco Bubnick aus Schwerin an. »Es ist es Zeit, das Amt in jüngere Hände zu legen«, begründete Bauer seinen Abschied, versprach jedoch dem neuen Vorstand auf Wunsch gern weiterhin beratend zur Seite zu stehen.

Zur zweiten Vorsitzenden wurde Kerstin Schack aus Siegburg gewählt. Der bisherige Schatzmeister, Dr. Walter Taeschner aus Lörrach, und der bisherige Beisitzer Christian Züllich aus Tirschenreuth wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Als neuer Beisitzer wurde Dr. Michael Sax aus Würzburg in den Vorstand gewählt.

Rund 65 ehrenamtliche Pharmazieräte sowie Amtsapotheker aus ganz Deutschland hatten zuvor zwei Tage mit Vertretern der zuständigen Ministerien und der Apothekerschaft über Fragen zur Apothekenüberwachung und zum Umgang mit neu eingeführten Dienstleistungen diskutiert, auch angesichts der Corona-Pandemie und im Hinblick auf zukünftige Aufgaben der Apotheken. »Die öffentlichen, inhabergeführten Apotheken vor Ort haben eindrucksvoll auch während der Pandemie gezeigt, dass sie als die tragende Säule der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unersetzbar sind«, so der APD. Dies dürfe nicht durch andere Vertriebsformen gefährdet werden.

In einer Resolution sprachen sich die Pharmazieräte dafür aus, dass pharmazeutische Dienstleistungen durch das Personal der öffentlichen Apotheke erbracht werden müssen. Zudem sprachen sie sich dafür aus, dass PTA weiterhin nur unter der Aufsicht eines persönlich anwesenden Apothekers arbeiten dürfen. Ihrer Ansicht sei eine Vertretung des Apothekenleiters durch eine PTA unter keinen Voraussetzungen zulässig.

Eine weitere Resolution thematisiert Abholfächer § 4 ApBetrO. Diese müssen sich in den Betriebsräumen der Apotheke befinden. Ausnahmen für einen Betrieb außerhalb der Raumeinheit der Apotheke sei nicht möglich, auch nicht mit einer Versandhandelserlaubnis. »Eine Bestückung dieser Abholfächer muss aus den Räumen der Apotheke erfolgen und ist nur durch pharmazeutisches Personal möglich«, hieß es. Eine Anbindung an einen Kommissionierautomaten mit direktem Zugriff auf das Warenlager sei nicht zulässig.

Die für die Abholfächer vorgesehenen Arzneimittel seien vor Bestückung der Abholfächer oder vor der Einlagerung im Kommissionierautomaten vom pharmazeutischen Personal dieser Apotheke getrennt zu verpacken und mit Namen und Anschrift des Patienten zu versehen. Die Bestückung dürfe nur nach Eingang der Bestellung in dieser Apotheke und gegebenenfalls Prüfung der Verschreibung im Original sowie der Gewährleistung der Beratung durch diese Apotheke – auch auf dem Wege der Telekommunikation – erfolgen.

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