»Wir brauchen beides: eine verlässliche Gleichpreisigkeit über alle Versorgungsformen hinweg und die Legitimation für pharmazeutische Dienstleistungen unabhängig von der Abgabe eines Arzneimittels«, betonte Kammerpräsidentin Overwiening. / Foto: AKWL/Sokolowski
»Die Regierungskoalition versucht, mit einem Gesetzesentwurf das Problem der Ungleichpreisigkeit zu lösen und will mit demselben Gesetz zugleich eine Grundlage dafür schaffen, dass in Zukunft pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke, unabhängig von der Abgabe von Arzneimittelpackungen, vergütet werden«, konstatierte Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in ihrem Bericht während der heutigen zehnten und letzten Arbeitssitzung der Wahlperiode der westfälisch-lippischen Apothekerkammer (AKWL) in Münster. »Wir dürfen diese beiden Vorhaben nicht miteinander vermischen.«
Die Argumentationen hierzu sollte man jedoch nicht vermischen, mahnte sie. »Ich halte es für verantwortungslos, wenn Vertreter unseres Berufsstandes diesen Einstieg in eine neue pharmazeutische Welt mit Blick auf ungelöste Rechtsfragen in Bezug auf den Versandhandel blockieren«, so Overwiening weiter. »Nicht minder verantwortungslos agieren aber auch Politiker, wenn sie eben diesen Einstieg mit unserer Zustimmung zu einem rechtlich womöglich wackeligen Kompromiss verknüpfen.«
»Wir brauchen beides: eine verlässliche Gleichpreisigkeit über alle Versorgungsformen hinweg und die Legitimation für pharmazeutische Dienstleistungen unabhängig von der Abgabe eines Arzneimittels«, betonte die Kammerpräsidentin.
Zurzeit finden in Westfalen-Lippe die Wahlen zum zukünftigen westfälisch-lippischen Apothekerparlament statt. Erstmalig können die Wahlberechtigten dabei ihre Stimme per Briefwahl oder per Online-Wahl abgeben. Dies ist noch bis einschließlich Dienstag, 25. Juni 2019, möglich. Die Auszählung erfolgt am Tag danach.