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Patentstreit 
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Pharmastreit um Rivaroxaban

Das Patentgericht hat am 29. Juli 2025 das Streitpatent »EP 1 845 961« für den Wirkstoff Rivaroxaban (Xarelto) für nichtig erklärt. Bayer hat nun die Möglichkeit einer Berufung vor dem Bundesgerichtshof (BGH). 
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 05.08.2025  12:48 Uhr

Die Bayer Intellectual Property GmbH erhielt laut Bundespatentgericht das Patent um das Präparat Xarelto ursprünglich im Jahr 2015. Dem Bundespatentgericht zufolge klagen nun neun Klägerinnen gegen die Patentinhaberin. Der Nichtigkeitsklage nach § 81 PatG wurde am 29. Juli 2025 stattgegeben.

Das Bundespatentgericht nennt fehlende erfinderische Tätigkeit als ausschlaggebenden Grund, warum das Patent von vornherein nicht erteilt hätte werden dürfen. Die Urteilsverkündung bezieht sich auf bereits zum Prioritätstag des Streitpatents vorliegende Erkenntnisse aus klinischen Studien mit dem Wirkstoff Rivaroxaban.

Gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts kann Bayer in Berufung gehen. Und der Konzern hat bereits angekündigt, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für das Patent zu streiten. Die Generika-Konkurrenz bringt sich dagegen schon in Stellung, um Rivaroxaban-Präparate auf den Markt zu bringen.

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