Pharmastreit um Rivaroxaban |
Paulina Kamm |
05.08.2025 12:48 Uhr |
Die Klägerinnen im Patentstreit um den Wirkstoff Rivaroxaban waren vorerst erfolgreich. Eine Berufung steht im Raum. / © Foto: Bayer AG
Die Bayer Intellectual Property GmbH erhielt laut Bundespatentgericht das Patent um das Präparat Xarelto ursprünglich im Jahr 2015. Dem Bundespatentgericht zufolge klagen nun neun Klägerinnen gegen die Patentinhaberin. Der Nichtigkeitsklage nach § 81 PatG wurde am 29. Juli 2025 stattgegeben.
Das Bundespatentgericht nennt fehlende erfinderische Tätigkeit als ausschlaggebenden Grund, warum das Patent von vornherein nicht erteilt hätte werden dürfen. Die Urteilsverkündung bezieht sich auf bereits zum Prioritätstag des Streitpatents vorliegende Erkenntnisse aus klinischen Studien mit dem Wirkstoff Rivaroxaban.
Gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts kann Bayer in Berufung gehen. Und der Konzern hat bereits angekündigt, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für das Patent zu streiten. Die Generika-Konkurrenz bringt sich dagegen schon in Stellung, um Rivaroxaban-Präparate auf den Markt zu bringen.