| Cornelia Dölger |
| 03.03.2026 12:30 Uhr |
Die Pharmabranche äußert sich zu den aktuellen Apothekenreformplänen. / © Adobe Stock/Bogdan
So begrüßt Pharma Deutschland vor allem die Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sowie der Impfmöglichkeiten. »Insbesondere vor dem Hintergrund der stagnierenden Impfquoten« sei dies positiv zu sehen, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Die Vergütungs- und Abrechnungsregeln für Impfungen sollten an die erweiterte Impfkompetenz der Apotheken angepasst werden, so der Vorschlag. Krankenkassen könnten dazu Vergütungsvereinbarungen mit Apothekerorganisationen schließen.
Zudem heißt es: »Außerdem wird angeregt, den Kreis der zum Impfen in Apotheken berechtigten Personen um entsprechend qualifizierte PTA zu erweitern und dafür die notwenigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.« Die Impfquoten hätten eine übergeordnete Bedeutung für die Gesundheitsprävention und trügen zu stabilen Kassenfinanzen bei.
Anders als die Ärzteschaft, die in der Neuregelung eine Gefahr für die Patientensicherheit sieht, bewertet Pharma Deutschland die Arzneimittelabgabe auch ohne vorliegendes Rezept als »einen Schritt in die richtige Richtung«. Damit werde die Versorgung effektiver und die Kompetenz der Apotheker untermauert. Der Verband regt darüber hinaus an, die Hersteller bei der Erstellung der Vorgaben für eine Abgabe nach § 48b AMG durch das BfArM »in geeigneter Form« einzubinden.
Für mehr Effizienz und Einsparmöglichkeiten seien zudem die so genannten OTC-Switches zu reformieren. Der Verband schlägt vor, das bisher rein wirkstoffbezogene Verfahren um ein produktbezogenes Verfahren zu ergänzen. Pharmaunternehmen sollen demnach künftig beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen einer Neuzulassung oder eines Änderungsantrags auch eine Änderung des Verschreibungsstatus für ein konkretes Arzneimittel beantragen können.
Pro Generika sieht in den Reformplänen kritische Ansätze und befürchtet weiteren Kostendruck für die Hersteller. Viele in der Hilfstaxe geregelte, versorgungskritische Arzneimittel – etwa Onkologika – seien häufig von Engpässen betroffen, da der Preis- und Kostendruck ihre Herstellung für Anbieter unwirtschaftlich mache. Die im ApoVWG durch eine Neufassung des §129 Absatz 5c SGB V intendierte »Stärkung
der Hilfstaxe« verschärfe das Problem noch, denn sie erhöhe im Bereich der parenteralen onkologischen Zubereitung den Druck auf die Unternehmen.
Die geplanten ApoVWG‑Regelungen würden Zubereitungen in der Folge mehrfach belasten, da sie zugleich Hilfstaxe, Rabattverträgen und Herstellerabschlägen unterliegen – teils sogar doppelt, so der Verband. Dies verschärfe nachweislich Lieferengpässe, insbesondere bei generischen Onkologika. Der Verband regt mehr Anreize für Hersteller versorgungskritischer Generika an; das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) greife hier zu kurz.