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Periphere arterielle Durchblutungsstörungen

01.02.1999  00:00 Uhr

- Pharmazie Govi-Verlag PHARMACON DAVOS

Periphere arterielle Durchblutungsstörungen

Die medikamentösen Substanzen zur Behandlung peripherer arterieller Durchblutungsstörungen teilte Professor Dr. Horst Rieger, Engelskirchen, in drei große Gruppen ein: Substanzen zur Eröffnung akuter Arterienverschlüssen, Substanzen zur Primär-, Sekundär- und Reverschlußprophylaxe sowie Substanzen zur Behandlung der chronischen arteriellen Verschlußkrankheit (PAVK).

Nur knapp ging Rieger auf die Pharmakotherapie der ersten beiden Gruppen ein. Als Aktivatoren der Fibrinolyse zur Eröffnung akuter Arterienverschlüsse erwähnte er Streptokinase, Urokinase, Gewebeaktivator ( t-PA) und Anisoyl-Plasminogen-Streptokinase-Complex (APSAC). Als parenterale Antikoagulantien nannte Rieger die unfraktionierten und niedermolekularen Heparine Dalteparin, Enoxaparin, Nadroparin, Tinzaparin sowie Hirudin. Er verwies auf die oralen Antikoagulantien Phenprocoumon, Warfarin et cetera sowie die Plättchenfunktionshemmer ASS, Ticlopidin, Clopidogrel sowie die Fibrinogen-Rezeptor-Antagonisten.

Therapieziele der vasoaktiven Substanzen Buflomedil, Naftidrofuryl, Pentoxifyllin, PGE 1 und PGI 2 zur medikamentösen Therapie der verschiedenen Stadien der chronischen PAVK seien die Verbesserung der schmerzfreien Gehstrecke bei PAVK Stadium II, die Reduktion ischämischer Ruheschmerzen im Stadium III und die Steigerung der Heilungstendenz ischämischer Gewebedefekte im Stadium IV.

Gute Studienlage mit statistischer Signifikanz

Grundsätzlich werden als Wirkungen der vasoaktiven Substanzen die periphere Vasodilatation, die Hemmung der Plättchenfunktion, die Hemmung der Wachstumsfaktoren und der Leukozytenaktivierung sowie die Steigerung der endogenen fibrinolytischen Aktivität und der Erythrozytenverformbarkeit geltend gemacht, sagte Rieger. Er schilderte die gute Studienlage zur medikamentösen Behandlung der PAVK unter anderem mit Naftidrofuryl, Pentoxifyllin, Buflomedin, aber auch PGE 1 insbesondere im Stadium II mit gemeinhin statistischer Signifikanz.

Anders sei die Studienlage bei der medikamentösen Behandlung der Stadien III und IV, die sich zwar nicht durch eine derart starke Signifikanz auszeichne, die aber durchaus als positiv bewertbar gilt. Die klinische Wirksamkeit der vasoaktiven Substanzen könne als belegt gelten, dennoch seien sie umstritten. Rieger: "Die klinische Wirksamkeit ist wahrscheinlich, der Wirkmechanismus nicht einheitlich klar. Nicht umstritten sind diese Medikamente in Bezug auf ihre klinische Wirksamkeit, wohl aber in Bezug auf die Indikation." Insgesamt - so Mutmaßung der Politik - bestünde eine unglückliche Kosten-Nutzen-Relation, so daß die vasoaktiven Substanzen zur Budgetentlastung aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen werden sollen.

Die Deutsche Gesellschaft für Angiologie habe zu dieser Situation eindeutig Stellung bezogen. Danach könne nicht akzeptiert werden, daß eine Substanzgruppe, deren klinische Wirksamkeit im Zuge der Behandlung einer Volkskrankheit belegt ist, als eventuell wirksam eingestuft werde und nicht mehr erstattet werden soll.

Klinische Wirksamkeit belegt

Zwar sei ein unkritisches Verschreibungsverhalten zu beklagen. Unter Berücksichtigung sowohl der klinischen Studien als auch einer strengen Indikationsstellung (Claudicatio wird nicht toleriert, Intervention ist nicht geplant, Training ist nicht durchführbar) könne eine erhebliche Budgetentlastung erzielt werden, ohne auf den praktischen Nutzen vasoaktiver Substanzen bei ausgewählten Patienten mit peripherer arterieller Durchblutungsstörung verzichten zu müssen. Top

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