Neue Norm für Zytostatika-Werkbänke |
02.12.1996 00:00 Uhr |
Pharmazie
Neue Norm für Zytostatika-Werkbänke
Soeben
ist eine neue Norm für Zytostatika-Sicherheitswerkbänke
erschienen. Die DIN 12980; 1996-09
Laboreinrichtungen - Zytostatika-Werkbänke -
Anforderungen, Prüfung" (zu beziehen beim
Beuth-Verlag, Berlin, Telefaxnummer: 030/26011260) lehnt
sich im Hinblick auf sicherheitstechnische Anforderungen
und deren Prüfung eng an die bisher geltende DIN
12950-10 (Sicherheitswerkbänke für mikrobiologische und
biotechnologische Arbeiten) an. Hier die wichtigsten
Punkte der neuen Norm.
DIN 12980 richtet sich an die Hersteller und
Betreiber von Zytostatika-Werkbänken, sie definiert
Personen- und Produktschutz (letztlich Patientenschutz).
Es wird zwischen Geräten vom Typ H und vom Typ V (V1 und
V2) unterschieden. Typ H dient zur Herstellung von
Zytostatika im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs,
Typ V dient zur Vorbereitung der Anwendung des
Medikaments auf der Station. Typ H liefert durch die
Forderung des Produktschutzes (Verschleppungsschutz)
gegenüber Typ V die für den Apothekenbetrieb
notwendige, bessere Sterilität. Die Norm legt
Mindestanforderungen an die eingesetzten Filter der
Geräte fest. Letztere müssen für einen
kontaminationsarmen Filterwechsel ausgelegt sein.
Werkbänke, deren Abluft im Umluftbetrieb in den
Aufstellungsraum rückgeführt wird, sind ein behördlich
beziehungsweise berufsgenossenschaftlich anerkanntes
Verfahren beziehungsweise Gerät nach
Unfallverhütungsvorschrift VBG 113 § 15/2 der BGW,
Stand Oktober 1994. Sie erfüllen damit auch die
Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe,
TRGS 560, Anhang III - 3.3. Absatz 4.2, Ausgabe Juli
1991. Die Mindestanforderungen an den Schutz des
Betreibers werden erfüllt. Ein zweistufiges,
fehlerredundantes Betreiben der Werkbank in Verbindung
mit einer Fortluftanlage ist empfehlenswert und wo immer
möglich zu realisieren. Entkoppelte Fortluftanlagen
werden derzeit bei Neueinrichtungen überwiegend
installiert und repäsentieren den Stand der Technik.
Werkbänke, deren Abluft mittels einer Fortluftanlage aus
dem Aufstellungsraum weggeführt wird, müssen vor Ort
einem Nachweis auf rückwirkungsfreien Betrieb der Anlage
hinsichtlich Wirksamkeit des Personenschutz unterzogen
werden (Überprüfung mittels Kaliumiodid-Test). Zur
sicherheitstechnischen Kontrolle legt DIN 12980 vier
Prüfungsarten fest:
o Typprüfung zur Erlangung eines GS-Zeichens an einem
Serienmustergerät
o Stückprüfung (Werkausgangsprüfung der Hersteller
für jedes Gerät)
o Prüfung nach Aufstellen vor Erstinbetriebnahme, nach
Filterwechsel, nach Änderung des Aufstellungsortes
(Vor-Ort-Prüfung für jedes Gerät)
o Regelmäßige Überprüfung während des Betriebs
(Vor-Ort-Prüfung für jedes Gerät, meist in Verbindung
mit Wartung).
Die Norm macht keine Aussage über Bestandsschutz
bestehender Anlagen oder deren Erfordernis zur
Nachrüstung. Veränderungen an typgeprüften Geräten
führen zum Erlöschen des GS-Zeichens. Auskünfte über
Geräte mit Prüfbescheinigung erteilt die
Berufsgenossenschaft (BGW Hamburg). Weitere Auskünfte
gibt das neue Merkblatt M620 der Berufsgenossenschaft.
Für Geräte älteren Prüfstandes (DIN 12950 1-4 und
älter) beziehungsweise nicht mehr durch die BGW
gelistete Geräte gilt: Sie sind vor Ort auf ihren
Sicherheitszustand zu überprüfen. Entscheidende Punkte
sind dabei die laminare Strömung, der
Verschleppungsschutz sowie der Personenschutz.
Prüfgrundlage stellt die DIN 12980, speziell
Prüfungsart 3 und 4, dar. Ist das Prüfergebnis betreffs
Filter, der laminaren Strömung und der
Überwachungselemente nicht entsprechend den
Sicherheitsanforderungen, darf die Werkbank nicht weiter
betrieben werden. Bei Nachrüstungen: Nach deren
Ausführung erneut prüfen lassen und genau
protokollieren. Falls Nachrüstungen nicht möglich sind,
muß das Gerät außer Betrieb gesetzt werden.
PZ-Artikel von Egon Buchta, Reutlingen
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