Beratungsplatz im Schrank |
25.09.2000 00:00 Uhr |
Seit August 1994 muss entsprechend der ersten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung in jeder Apotheke ein Beratungsplatz vorhanden sein, der ein vertrauliches Gespräch garantiert. Diese Vorschrift bereitet nach wie vor Misshelligkeiten. Wo gibt es in einem "eingefahrenen" Verkaufsraum Platz für ein ungestörtes Gespräch mit einem Patienten? Sicherlich haben verantwortungsvolle Apothekerinnen oder Apotheker auch bisher einem in Not befindlichen Menschen versucht, mit fachlichem Rat zu helfen. Ecken oder Büroräume gab es zur Besprechung stets, aber diese sind nicht mehr verordnungskonfrom.
Eine phantasievolle Lösung des Problems aus einer räumlich beengten Essener Apotheke, die vielleicht andere Kollegen anregen könnte: In der Mozart-Apotheke ließ Dr. Barbara Marchlewski einige Ziehschränke aushöhlen, plazierte dort einen kleinen Tisch mit zwei Hockern und einen fahrbaren Wagen für Messgeräte. Schmale Spiegel sorgen für eine gewisse Weite.
Platz für den ursprünglichen Inhalt der Ziehschränke schuf die Apothekerin, indem
sie ihr Warenlager durchforstete und es wenn nötig auf die restlichen Behältnisse
verteilte. Mit den handwerklichen Arbeiten betraute sie eine ortsansässige Tischlerei.
Der intime Beratungsplatz passt gut in die Offizin. Ein freundlicher Blumenstrauß
markiert den Eingang.
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