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Auf der Suche nach den Wirksubstanzen

Datum 14.12.1998  00:00 Uhr

- Pharmazie Govi-Verlag

PHYTOPHARMAKA

Auf der Suche nach den
Wirksubstanzen

Bei den Verbrauchern liegen pflanzliche Arzneimittel im Trend; bei den Krankenkassen und einigen Ärzten hält sich die Begeisterung über Phytopharmaka dagegen in Grenzen. Sie monieren den fehlenden Wirksamkeitsnachweis für einige Präparate. Auf einem gemeinsamen Symposium der Gesellschaften für Phytotherapie und Arzneipflanzenforschung in Bonn waren sich Wissenschaftler und Vertreter der Industrie einig, daß weitere valide Studien notwendig sind, um die Kritiker pflanzlicher Präparate eines Besseren zu belehren.

Zumindest für Phytopharmaka, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wird es in Zukunft keine Sonderrregelungen geben. Bei Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Produkte gelten dieselben Kriterien wie bei chemischen Arzneimitteln. Der Präsident der Gesellschaft für Phytotherapie, Professor Dr. Fritz H. Kemper, hält deshalb auch pharmakologische Tests für unverzichtbar.

Pharmakologische Untersuchungen pflanzlicher Arzneimittel unterscheiden sich jedoch zwangsläufig von der Testung chemischer Präparate. Wenn die Wirksubstanz nicht bekannt ist, seien pharmakokinetische Untersuchungen kaum möglich. Im Vordergrund stehen deshalb Studien zur Pharmakodynamik.

Hierfür gebe es eine Reihe von Tiermodellen, die sich bereits in einigen Untersuchungen als geeignet erwiesen hätten. So steigere der Kava-Kava-Extrakt die Neugier von Mäusen, im Forced-Swimming-Test verbesserte Johanniskraut die Aktivität der Versuchstiere. Beides seien Belege für die pharmakodynamische Wirkung der Präparate. Auch bei der Suche nach wirksamkeitsbestimmenden Substanzen sind solche Experimente hilfreich. So können Fraktionen des Gesamtextraktes auf ihre Effekte getestet werden.

Professor Dr. Henning Blume, Bad Homburg, hält dagegen pharmakodynamische Untersuchungen allein für nur begrenzt aussagefähig. Mitentscheidend für die Wirksamkeit eines Präparates, egal ob chemisch oder pflanzlich, sei neben dem Wirkstoffgehalt auch die Pharmakokinetik und Bioverfügbarkeit.

Voraussetzung für solche Untersuchungen ist nach seiner Meinung die Kenntnis der für die Wirksamkeit verantwortlichen Substanzen. Ansonsten bestehe die Gefahr, daß Freisetzung und Bioverfügbarkeit über Extraktkomponenten bestimmt werden, die für die klinischen Effekte des Präparates irrelevant sind.

Wenig sinnvoll sei es, solche Untersuchungen auf Leitsubstanzen zu beziehen. Diese seien oft willkürlich oder aufgrund ihres hohen Anteils im Extrakt gewählt. Ihr Freisetzungsverhalten könnte sich von den tatsächlich wirksamen deutlich unterscheiden. Die Aussagekraft solcher Untersuchungen sei deshalb zweifelhaft.

Eine Alternative sieht Blume in der Charakterisierung der In-vitro-Freisetzungseigenschaften über die Analyse eines Spektrums von Extraktbestandteilen, deren physikalisch-chemische Eigenschaften denen des Gesamtextraktes entsprechen.

Noch schwieriger sei die Situation bei Untersuchungen zur Bioverfügbarkeit. In-vitro-Tests analog zu den von Blume empfohlenen Freisetzungstests stoßen hier an eine Grenze. Die einzige Möglichkeit, Daten zur Bioverfügbarkeit zu erhalten, seien Werte ausgewählter pharmakodynamischer Parameter, die über Bioassays gewonnen werden könnten.

Blume forderte die Hersteller pflanzlicher Arzneimittel auf, angesichts der Probleme nicht auf pharmakokinetische Tests zu verzichten, sondern die Suche nach den wirksamkeitsbestimmenden Substanzen zu intensivieren. Er sieht darin eine gemeinsame Aufgabe von Phytotherapie-Experten und Biopharmazeuten.

Nach der Einschätzung von Dr. Markus Veit vom Lehrstuhl für pharmazeutische Biologie an der Universität Würzburg können pharmazeutische Hersteller auf Leitsubstanzen jedoch nicht verzichten. Sie seien ein wichtiges Instrument bei der Standardisierung und Qualitätskontrolle von Phytopharmaka. Beim Anbau oder der Sammlung der Drogen sowie bei der Herstellung des Arzneimittels sollten die Leitsubstanzen zur Qualitätssicherung herangezogen werden, um Identität und Chargenkonformität zu prüfen.

Er empfiehlt, dabei verschiedene Methoden wie Dünnschicht- und Gaschromatographie sowie HPLC einzusetzen. Um ein Präparat zu charakterisieren, sollten mindestens zwei Leitsubstanzen unterschiedlicher Polarität und Biogenese verwendet werden, von denen mindestens eine ausreichend stabil sein müsse. Zudem müssen sie mit spezifischen und validierten Methoden bestimmbar sein.

Veit schlug die Bildung einer Konsenskommission aus Herstellern und Wissenschaftlern vor, die Leitsubstanzen für die einzelnen Präparate festlegt. Zudem sollte über die zulässigen Konzentrationsschwankungen diskutiert werden. Eine maximale Abweichung von fünf Prozent, wie sie für chemische Arzneimittel festgelegt ist, hält Veit bei pflanzlichen Fertigpräparaten für nicht praktikabel. Schwankungen um zehn Prozent seien realistischer. Die Spanne sollte aber nicht festgeschrieben werden.

Die intensiven Bemühungen von Wissenschaftlern und Herstellern, die Qualität und Wirksamkeit pflanzlicher Arzneimittel noch besser zu belegen, sind dringend notwendig. In den aktualisierten Arzneimittelrichtlinien des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen würden die Verordnungsmöglichkeiten für Phytopharmaka überproportional eingeschränkt, kritisierte Kemper. Von einer Positivliste, die von der neuen Regierung zumindest in Erwägung gezogen wird, hätten Phytopharmaka ebenfalls kaum Gutes zu erwarten. Die Investition in weitere Studien ist für die Hersteller deshalb in erster Linie eine Investition in die Zukunft.

PZ-Artikel von Daniel Rücker, Bonn Top

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