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Keine generelle Freigabe

Phagro stellt Skonto-Kompromiss vor

Das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) löste im vergangenen Jahr in der Apothekerschaft Existenzängste aus. Die Bundesregierung verspricht eine Aufhebung des Skonti-Verbots. Der Pharmagroßhandel warnt vor den möglichen Konsequenzen und stellt ein eigenes Konzept vor.  
Lukas Brockfeld
06.06.2025  16:00 Uhr

Seit dem Skonto-Urteil im vergangenen Jahr drängt die Apothekerschaft auf eine Anpassung der Gesetzeslage. In der Politik fand sie damit offenbar Gehör. So heißt es im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung: »Das Skonti-Verbot heben wir auf.«

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Februar 2024 geurteilt, dass der Festzuschlag von 73 Cent pro Packung nicht durch Rabatte oder Skonti unterschritten werden darf. Für Skonti gelten damit die gleichen Beschränkungen wie für gewöhnliche Rabatte. Die Entscheidung sorgte in der Apothekerschaft für Aufsehen, viele beklagten eine Verschärfung der wirtschaftlichen Not der Offizinen.

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) sieht in der Entscheidung jedoch eine Stärkung der preislichen Untergrenze für Arzneimittel und damit auch eine Garantie der Leistungsfähigkeit des Großhandels. Der gesetzliche Mindestpreis sei ein zentraler Beitrag zur Sicherung der Versorgung und zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur der Händler. 

Keine generelle Skonto-Freigabe

In seinem nun präsentierten Lösungsvorschlag betont der Verband daher immer wieder, dass die gesetzlich verbindliche Mindestvergütung unbedingt erhalten bleiben müsse. Eine wie im Koalitionsvertrag vorgesehene komplette Aufhebung des Skonto-Verbots würde auf eine »vollständige Unterminierung« des gesamten Großhandelszuschlags hinauslaufen – und damit auch auf die faktische Abschaffung der gesetzlich vorgesehenen Mindestvergütung. Laut dem Phagro würde dies die wirtschaftliche Basis der pharmazeutischen Großhandlungen untergraben und zentrale Versorgungsleistungen gefährden. Apotheken könnten schlimmstenfalls nicht mehr wie gewohnt beliefert werden.

Der Phagro spricht sich daher für einen eng definierten »echten Skonto« aus, der auf den Festzuschlag gewährt wird – also einen Preisnachlass, der ausschließlich bei vorfristiger Zahlung greift und in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Liquiditätsvorteil des Großhandels steht.

»Der Pharmagroßhandel kann Apotheken unterstützen, indem diese bei vorfristiger Zahlung von einem realen Liquiditätsvorteil profitieren. Gleichzeitig bliebe die Wirtschaftlichkeit des Großhandels erhalten, und damit die Grundlage für unsere täglichen Leistungen und Investitionen in die Versorgungssicherheit«, so die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner.

Diese »echten Skonti« können laut dem Phagro nur unter zwei Bedingungen gewährt werden: 

  • Erstens muss es sich um eine vorfristige Zahlung handeln.
  • Zweitens muss das aktuelle Refinanzierungsniveau berücksichtigt werden.

Gleichzeitig betont der Verband auch die Bedeutung  der Apotheken vor Ort. »Der vollversorgende Pharmagroßhandel hat ein ureigenes Interesse daran, dass Apotheken wirtschaftlich stabil sind«, so die Phagro-Geschäftsführer. Die Leistungsfähigkeit der Apotheken und des Großhandels müsse erhalten bleiben, da man die Patientinnen und Patienten nur gemeinsam versorgen könne. 

»In diesem Sinne ist auch unser Lösungsvorschlag verfasst, der hilft, die Leistungsfähigkeit beider Seiten und damit die Versorgungssicherheit zu bewahren«, erklären Porstner und Dammann. »Nur unter diesen Bedingungen können wir unsere zentrale Rolle im Gesundheitssystem weiterhin verlässlich erfüllen.«

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