Phagro hält Skonto-Regelung für verfassungswidrig |
Eine finanzielle Sicherung der Apotheken müsse nicht durch die Skonto-Gewährung erfolgen, sondern müsse rechtsnormsystematisch korrekt dadurch, dass die Apothekenzuschläge gemäß §3 AMPreisV erhöht werden. Dies hatte der Phagro jüngst bereits in seiner Stellungnahme zum ApoRG bekräftigt. Im Gutachten heißt es dazu: »Die Lösung wäre demnach also nicht, bislang verbotene Rabatte (Vergünstigungen, Preisnachlässe) durch hochunbestimmte Normen in einer den Wettbewerb weithin freigebenden und damit den Versorgungsauftrag (…) gefährdenden Weise zu gestatten, sondern dem in der AMPreisV entfalteten Regelungskonzept (…) zu folgen.« Dies habe auch schon der BGH in seiner Begründung zum Skonto-Urteil erklärt. Im Vorfeld der Kabinettsbefassung am 17. Juli bekräftigen die Phagro-Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann diese Position: »Dem Pharmagroßhandel würde die finanzielle Grundlage, die er zur Erfüllung seines gesetzlichen Sicherstellungsauftrag zwingend braucht, per Gesetz entzogen werden: eine gesetzliche Mindestvergütung.«
Zu diesem Schluss kommt laut Phagro auch das Gutachten von Professor Rixen: »Der Gesetzgeber darf die Wettbewerbssituation des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels nicht derart gefährden, dass dieser seinen öffentlichen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen kann und so auf die Arzneimittelversorgung angewiesene Patientinnen und Patienten in Gefahr geraten.«