Phagro fordert Belieferungsanspruch des Großhandels |
»Wir setzen darauf, dass Parlament, Rat und Kommission im Trilog-Verfahren die gemeinwirtschaftliche Leistung der vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler anerkennen. Nur wir stellen eine kontinuierliche, auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnittene Versorgung sicher«, so Freitag. Dafür würden die Lagerbestände konstant und bedarfsgerecht optimiert und die Ausgaben für Arzneimittel in großem Volumen vorfinanziert.
»Diese wichtige Aufgabe können wir nur wahrnehmen, wenn die zuständigen nationalen Behörden eine angemessene und kontinuierliche Belieferung durch die Industrie nachhalten«, betont er. Das Recht der vollversorgenden Pharmagroßhändler auf Belieferung anzuerkennen hieße ausdrücklich nicht, das »Direktgeschäft oder andere Vertriebsmodelle zu beeinträchtigen oder zu verbieten, sondern es geht um einen fairen und am Sicherstellungsauftrag orientierten Marktzugang«.