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Datenschutzbeauftragter

PDSG auf Kollisionskurs mit EU-Recht

Das kürzlich verabschiedete Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ist nicht europarechtskonform. So sieht es zumindest der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber. Zusammen mit drei Landesbeauftragten für den Datenschutz erklärte er am heutigen Mittwoch in der Bundespressekonferenz, dass es derzeit mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kollidiert.
Charlotte Kurz
19.08.2020  14:20 Uhr
Datenschutzbeauftragte wollen Kassen warnen

Datenschutzbeauftragte wollen Kassen warnen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stefan Brink, pocht auf eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber. Die Datenschutzbeauftragten können selbst keine Gesetze korrigieren, sehen sich aber in der Pflicht, bei rechtswidrigen Vorhaben einzuschreiten. Kelber plant noch vor dem 1. Januar eine Warnung an die Krankenkassen auszusprechen, dass »sie in Gefahr geraten, eine elektronische Patientenakte mit mangelhafter Kontrolle der Daten durch die Versicherten und ein nicht ausreichend sicheres Authentifizierungsverfahren anzubieten und damit europarechtswidrig zu handeln.« Die 65 Kassen hierzulande mit ihren rund 45 Millionen Versicherten unterliegen der datenschutzrechtlichen BfDI-Aufsicht.

Im nächsten Schritt will Kelber die Krankenkassen in die Pflicht nehmen, im Laufe des nächsten Jahres eine europarechtskonforme EPA zu entwickeln. Die AOK Niedersachsen arbeite beispielsweise bereits mit dem AOK Bundesverband an einer Möglichkeit, dass Versicherte von Beginn an ein umfängliches Zugriffsmanagement ihrer Daten in der EPA erhalten, erklärte Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen. Bis Mai 2021 will Kelber die Kassen außerdem verpflichten, ein hochsicheres Authentifizierungsverfahren anzubieten. Bis die zwei Kritikpunkte allerdings berücksichtigt werden, sollen die Kassen in der Zwischenzeit allen Versicherten einen von Kelber formulierten Warntext zuschicken.

Nächsten Monat soll das Gesetz den Bundesrat passieren. Dass das PDSG allerdings noch vor dem Inkrafttreten im Januar 2021 gekippt wird, hält Brink auf Nachfrage der PZ für unwahrscheinlich, denn ein entsprechendes Verfahren beispielsweise beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) würde mindestens zwei Jahre dauern.

Bundesgesundheitsministerium teilt die Bedenken nicht

In einer Stellungnahme, die der PZ vorliegt, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Bundesregierung die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten »ausdrücklich nicht teilt«. Das PDSG wurde vor seiner Verabschiedung im Bundestag von den jeweiligen Ressorts rechtlich umfassend geprüft, so das BMG. »Außerdem war der BfDI selbst in die fachlichen Diskussionen eingebunden und hat an der Erarbeitung der Regelungen mitgewirkt.« Weiter erläutert das BMG, dass das Thema Datenschutz für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen sei. Mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten befindet sich das Ministerium in einem kontinuierlichen Austausch. Jedoch bleibe die EPA eine freiwillige Anwendung. Und die Hoheit der Daten bleibe beim Versicherten, betont das Ministerium.

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