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Overwiening bei MGV im Saarland

pDL-Mittel sollen für Sicherstellung genutzt werden

Statt den Notdienstfonds mit Mitteln aus dem pDL-Fonds zu füttern, soll das BMG den Apotheken eine Sicherstellungspauschale zusagen. Das forderte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bei der Jahresmitgliederversammlung des Saarländischen Apothekervereins. Dass das Honorar künftig von der Selbstverwaltung verhandelt werden soll, sieht sie kritisch. 
Cornelia Dölger
13.06.2024  07:44 Uhr

Die Ankündigung, die Notdienstgebühr um 7 Cent von 21 auf 28 Cent pro Rx-Packung zu erhöhen, stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im gestern vorgelegten Entwurf zum »Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform« (ApoRG) als Stärkung der Apotheken dar.

Allerdings wird das Geld für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) an anderer Stelle eingespart: Der Zuschuss für die Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) soll um denselben Betrag gesenkt werden.

»Die Erhöhung des Zuschlags zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes wird durch eine Umwidmung eines Teils des Zuschlags zur Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen finanziert, der auf 13 Cent abgesenkt wird«, heißt es im Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG).

Dieser Umschichtung erteilte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bei der Jahreshauptversammlung des Saarländischen Apothekervereins eine klare Absage. Stattdessen sollten die aktuell im pDL-Topf schlummernden rund 300 Millionen als einmalige Sicherstellungspauschale an die  Apotheken ausgezahlt werden, als Initiierung für die pDL, die derzeit noch zu wenig angeboten werden. »Das wäre ein Signal der Unterstützung für die Apotheken«, so Overwiening gestern Abend in Merzig.

Kurz nach dem Öffentlichwerden des Gesetzentwurfs, der am viel kritisierten Konzept der »Apotheke light« festhält, war Unterstützung für die Apotheken sehr willkommen – Overwiening schlug in ihrer Rede neben der Einmalpauschale eine erhöhte Botendienstpauschale vor, Apotheken sollten mehr Entscheidungskompetenzen bekommen, Nullretaxe müssten abgeschafft werden, die Apotheken müssten weitere Optionen bei Primary Care bekommen. »Das ist das, was Aufwertung mit sich brächte«, so Overwiening.

Dreh- und Angelpunkt ist die »Apotheke light«

Dreh- und Angelpunkt des Entwurf sei die geplante Apotheke ohne Apotheker. »Wir können viel wegatmen, aber die Apotheke ohne Apotheker darf es nicht geben«, so Overwiening. Dann brächen Steine aus dem Versorgungssystem, was zum Zusammenbruch führe. Man werde mit den Parlamentariern einen engen Kurs halten »und alles dransetzen, dass das aus dem Gesetz kommt«. 

Es brauche zweifellos mehr Geld im System und es sei wichtig, sich hier klar zu positionieren.  Es gelte, sich in Gesprächen mit Abgeordneten nicht davon abbringen zu lassen. »Kuhhandel« seien nicht zu akzeptieren.

Das Fixum soll laut den Plänen mittelfristig in die Hände der Selbstverwaltung übergehen und nicht mehr per Verordnung festgelegt werden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sollen mit Wirkung ab 2027 regelmäßig darüber verhandeln. Voraussetzung soll ein gemeinsames Gutachten sein, das eruieren solle, auf welcher Basis die Honorarverhandlungen starten sollten – schwierig, meint Overwiening.

Denn für die Apotheken sei klar, dass bei 8,35 Euro pro Packung gestartet wird. »Aber was ist, wenn der GKV-SV sagt, 5,30 Euro reichen doch auch?«, fragte sie die versammelten Mitglieder im Gut Wiesenhof. »So ein Gutachten können wir mit dem GKV-SV nicht auf die Beine stellen, das wird nicht gelingen«, so die ABDA-Präsidentin.

Der Entwurf ist seit Mittwochnachmittag in der Ressortabstimmung. Trotz aller Kritik hält das BMG darin an den Plänen fest, dass es eine PTA-Vertretung geben kann, sofern ein Approbierter per Video zugeschaltet werden kann. Neu ist, dass bis zu 100 »Zweigapotheken« mit reduzierten Öffnungszeiten  Mangelregionen versorgen sollen, grundsätzlich sollen die Öffnungszeiten verkürzt werden, zudem soll die Verbundstruktur liberalisiert werden. Personal ohne »apothekenspezifische Ausbildung« mit relevanten Kenntnissen soll »unterstützende Tätigkeiten« ausüben dürfen.

»Solche Abgabestellen auf niedrigstem Niveau sehen wir mit großer Besorgnis. Minister Lauterbach hatte versprochen, keine Leistungskürzungen vorzunehmen, aber genau das macht er hier«, hatte Overwiening bereits in einer ersten Reaktion kritisiert. In dieser Form sei die Reform »schädlich und eine verpasste Chance«.

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