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Antwort auf AfD-Anfrage

Parallelhandel soll sicherer werden

Die Bundesregierung will den Parallelhandel sicherer machen. Sie setze sich auf europäischer Ebene dafür ein, die entsprechenden Regelungen für diesen Handel »noch sicherer zu gestalten.« Das betont das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.
Ev Tebroke
04.10.2018  14:14 Uhr

Die AfD hatte sich unter Federführung ihres gesundheitspolitischen Sprechers, Professor Axel Gehrke, nach grundsätzlichen Sicherheitslücken beim Arzneimittel-Import erkundigt. Anlass ist der Skandal um das Brandenburger Pharmaunternehmen Lunapharm, welches jahrelang illegal beschaffte Krebsmedikamente aus Griechenland in den deutschen Markt geliefert haben soll.

Die AfD wollte unter anderem wissen, ob es weitere Länder gibt, aus denen Lunapharm möglicherweise illegale Arzneimittel bezogen haben könnte. Laut Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin des BMG, Sabine Weiss, hat die Brandenburger Aufsichtsbehörde diesbezüglich Anfragen an die Europäische Arzneimittelbehörde EMA sowie die folgenden Staaten gestellt: Großbritannien, Lettland, Polen, Italien, Zypern, Niederlande, Frankreich und Griechenland. Außer den drei zuletzt genannten Ländern hätten alle anderen bereits geantwortet. Die griechischen Behörden hatten zwar bereits im Vorfeld Auskünfte geliefert, jedoch stehen anscheinend immer noch ergänzende Antworten aus. Darüber hinaus prüfen Behörden laut Antwort aktuell, ob möglicherweise auch eine Firma aus Zypern illegale Waren an Lunapharm geliefert hat.

Lunapharm kein Einzelfall

Wie aus der Regierungsantwort hervorgeht, ist die Affäre um Lunapharm kein Einzelfall. So berichtet das BMG, dass vermutlich auch im Jahr 2014 illegale Medikamente aus Spanien nach Deutschland gelangt sein könnten. Dabei handelte es sich um subventionierte, für den spanischen Markt bestimmte Arzneimittel, die von spanischen Apotheken an Großhändler verkauft worden waren. Hinweise zu Unregelmäßigkeiten beim Transport oder bei der Lagerung oder Hinweise auf Qualitätsminderung von Arzneimitteln lägen aber nicht vor, betont das BMG. Ebenso gab es 2014 illegale Lieferungen aus Rumänien in den deutschen Markt. Damals hatten deutsche Großhändler diese Medikamente über einen autorisierten Großhändler aus dem Ausland bezogen, so das BMG. Darüber hinaus seien aus anderen Ländern der EU Fälle bekannt, in denen Arzneimittel von Lieferanten bezogen worden waren, die keine Großhandelserlaubnis hatten.

Auf die AfD-Frage nach grundsätzlichen Sicherheitslücken beim Arzneimittel-Import wiegelt die Regierung jedoch ab. »Aus Sicht der Bundesregierung existieren keine Regeln, die zu einem Behördenversagen führen«, heißt es in der Antwort. Die Regelungen zum Parallelhandel sollen zwar nachgebessert werden. Abschaffen will die Regierung diese Handelsmöglichkeit trotz gegenteiliger Experten-Empfehlung aber nicht. Zuletzt hatte die im Fall Lunapharm eingesetzte Task Force dazu geraten, den Parallelvertrieb von Arzneimitten in der EU zu verbieten und zudem über ein grundsätzliches Verbot des Parallelimports nachzudenken. Im Gegensatz zum Parallelvertrieb benötigt ein Parallelimporteur für den Import von nicht zentral zugelassenen Medikamenten eine eigene nationale Arzneimittelzulassung.

Im Nachgang der Lunapharm-Affäre hatten Politiker unterschiedlicher Couleur eine Abschaffung der Importquote gefordert. Brandenburg hat angekündigt, eine entsprechende Bundesratsinitiative einbringen zu wollen.

Foto: Kohlpharma

 

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