Overwiening fordert Skonto-Soforthilfe |
Alexander Müller |
14.02.2024 11:30 Uhr |
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hat nach dem Skonto-Urteil des BGH an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geschrieben. / Foto: Martin Jehnichen
Das BGH-Urteil zu Skonti führe im Berufsstand zu großer Unruhe und Sorgen, schreibt Overwiening in ihrem Brief an den Minister, der der PZ vorliegt. Die genauen Auswirkungen ließen sich ohne Kenntnis der Urteilsgründe schwer abschätzen. »Sicher ist aber bereits jetzt, dass das Urteil zu einer weiteren erheblichen Belastung der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Apotheken führen wird und sich so die Notwendigkeit nochmals verstärkt, den Apotheken eine Soforthilfe zur schnellen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu gewähren«, so Overwiening.
Die ABDA-Präsidentin fordert ein schnelles Eingreifen der Politik: »Wir bitten Sie daher nochmals unverzüglich, konkrete Maßnahmen für eine spürbare finanzielle Entlastung der Apotheken vor Ort in die Wege zu leiten.« Für eine inhaltliche Vertiefung und Gespräche über die Ausgestaltung von Sofortmaßnahmen stehe die ABDA jederzeit bereit.
Lauterbach hatte in seinem Eckpunktepapier neben einer grundsätzlichen Honorarreform auch kurzfristige Hilfen für die Apotheken angekündigt. Unter anderem sollte der Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds von derzeit 21 auf 28 Cent pro Packung angehoben werden. Allerdings würde auch diese Maßnahme jede Apotheke rechnerisch nur mit etwas mehr als 2800 Euro jährlich entlasten.
Auf Nachfrage der PZ hatte das Ministerium Anfang des Monats mitgeteilt, dass der Referentenentwurf zur Apothekenreform derzeit im BMG erarbeitet werde. Der Zeitplan befinde sich in Abstimmung. Das Gesetz dürfte aber bei normalem Lauf der Dinge erst im kommenden Jahr in Kraft treten. Aus den Fraktionen des Bundestags sind dagegen vermehrt Stimmen zu hören, dass sofort etwas für die Apotheken getan werden müsse. Nach dem Urteil hatte das BMG gegenüber der PZ in dieser Woche mitgeteilt, man sei sich der möglichen Folgen des Urteils für die Arzneimittelversorgung bewusst. Diese sollten geprüft werden, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. Die Karlsruher Richter haben bis zu fünf Monate Zeit, eine schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen.
Auf die aktuelle Problemlage weist auch Overwiening erneut hin: »Die Apotheken vor Ort befinden sich seit geraumer Zeit im Krisenmodus. Bedingt durch eine jahrelange Unterfinanzierung, die sich mit der Inflationsentwicklung der letzten Jahre noch um einiges verschärft hat, sind viele Apotheken existenziell bedroht.«
Die Konsequenz zeige sich deutlich in der Anzahl der Apothekenbetriebsstätten. Ende 2023 gab es nach ABDA-Zahlen noch 17.571 Apotheken. »Dies ist nicht nur die niedrigste Apothekenzahl seit vielen Jahrzehnten, sondern mit 559 Schließungen auch der größte jährliche Verlust an Apotheken in der Geschichte der Bundesrepublik«, so Overwiening. Mit 21 Apotheken je 100.000 Einwohner liege Deutschland bei der Apothekendichte mittlerweile im unteren Drittel aller Länder der Europäischen Union (EU-Durchschnitt: 32).
Die ABDA-Präsidentin weist zudem darauf hin, dass das Apothekenhonorar seit elf Jahren nicht mehr angepasst wurde. Neben der Inflation seien in diesem Zeitraum auch die Personalkosten und die Aufwendungen für den Apothekenbetrieb deutlich gestiegen. »Zugleich hat der Gesetzgeber den Apothekenabschlag für zwei Jahre befristet auf 2,00 Euro pro Packung erhöht, was einer unmittelbaren Honorarkürzung entspricht«, so Overwiening. Nach dem BGH-Urteil hatten mehrere Landesverbände der Apothekerschaft gefordert, die bis 2025 befristete Erhöhung des Abschlags vorzeitig zurückzunehmen – oder den Kassenabschlag gleich ganz zu streichen.