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Naloxon-Nasenspray

OTC-Switch erfolgt

Der Bundesrat hat am Freitag zwei Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verschreibungspflicht zugestimmt. Naloxon-Nasenspray und bestimmte Zubereitungen mit Prednisolon/Salicylsäure dürfen nun als OTC-Arzneimittel in den Markt gebracht werden.
AutorKontaktPZ
Datum 29.09.2025  11:30 Uhr

Beim Naloxon-Nasenspray handelt es sich um ein Notfallmedikament bei Opioid-Überdosierung. Es kann von Angehörigen, Ersthelfern oder anderen anwesenden Personen angewendet werden, um lebensbedrohliche Atemdepressionen aufzuheben, bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft. Bislang braucht es dafür eine Take-Home-Verordnung und das Spray wird vor allem in Suchthilfeeinrichtungen eingesetzt. Neben einem OTC-Medikament, welches noch nicht auf dem Markt ist, wird auch der Zugang zu verschreibungspflichtigen Naloxon-Präparaten für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Ordnungsbehörden und der Bundes- und Landespolizei vereinfacht. Das dürfte auf das EU-weit zentral zugelassene Nyxoid® 1,8 mg von Mundipharma zutreffen.

In Deutschland über ein dezentralisiertes Verfahren mit Norwegen zugelassen, allerdings nicht auf dem Markt ist Ventizolve 1,26 mg Nasenspray von DNE Pharma aus Norwegen. In Schweden und Frankreich hat es bereits OTC-Status.

Außerdem aus der Verschreibungspflicht entlassen werden Zubereitungen aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut in einer Konzentration von 0,2 % Prednisolon in Kombination mit 0,4 % Salicylsäure und in Packungsgrößen bis zu 50 ml zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut bei Erwachsenen und einer maximalen Anwendungsdauer von drei Wochen.

Gemäß der negativen Empfehlung des Sachverständigenausschusses bleibt Sildenafil bei Erektionsstörungen verschreibungspflichtig

Der Branchenverband Pharma Deutschland begrüßte die Switch-Entscheidungen des Bundesrats. »Switches ermöglichen eine sichere Selbstmedikation unter pharmazeutischer Beratung in der Apotheke und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Arztpraxen und Krankenkassen. Zugleich stärken sie die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten.« Gleichzeitig forderte der Verband erneut, das Switch-Verfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

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